Design klassieren

Jedem Design seine Warenklasse!

Auf die Designanmeldung gehört die passende Warenklasse. Diese legen wir für Sie fest. Pro Design wird nur eine Klasse vergeben. Eine Übersicht über die Klassifikationen gemäss Locarno-Abkommen finden Sie in unserer Wegleitung zur Eintragung eines Designs.

 

Eine Auflistung möglicher Begriffe finden Sie in der Warenliste auf der Homepage des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) oder in der Datenbank "DESIGNclass" des Europäischen Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), s. w. u. unter "Dokumente & Links".

 

Ein einzelnes Design oder eine ganze Design-Linie?

Haben Sie eine ganze Design-Linie kreiert? Sie können Designs in einer gemeinsamen Anmeldung zusammenfassen, wenn diese zur selben Locarno-Warenklasse gehören. Die Anzahl Designs bei dieser sogenannten Sammelhinterlegung ist beliebig – ab dem 6. Design fallen keine zusätzlichen Grundgebühren mehr an.


Ist eine Sammelhinterlegung nicht möglich, weil die Produkte unterschiedlichen Warenklassen angehören, melden Sie jedes Design einzeln an.

 

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