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Internationale Patentanmeldung (PCT)
Der Patentzusammenarbeitsvertrag (Patent Cooperation Treaty, PCT) ermöglicht Anmeldern, mit einer einzigen Patentanmeldung in beliebig vielen Vertragsstaaten und somit beinahe weltweit Schutz zu beantragen. Für die Patentprüfung und -erteilung sind anschliessend die nationalen oder z. B. das Europäische Patentamt zuständig.
Internationale Phase
Die Anmeldung reichen Sie bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) oder einem nationalen Patentamt ein. Ihre Erfindung ist damit in allen Vertragsstaaten vorläufig geschützt.
Die WIPO lässt eine Recherche zum Stand der Technik durchführen. Für Anmeldungen aus der Schweiz führt das Europäische Patentamt die Recherche durch. 18 Monate nach dem Prioritätsdatum veröffentlicht die WIPO die Patentanmeldung und den Recherchebericht.
Nationale Phase
Innerhalb von 30 Monaten nach dem Prioritätsdatum leiten Sie in den Ländern, in denen Sie Patentschutz wünschen, die nationale Phase ein. Dazu müssen Sie, wo erforderlich, Übersetzungen einreichen und lokale Vertreter beauftragen. Die zuständigen Patentämter prüfen Ihre Anmeldung abschliessend und erteilen im gegebenen Fall das Patent.
Nur wenige Länder machen beim PCT nicht mit. Auf der Website der WIPO finden Sie eine Übersicht über die Vertragsstaaten.
Vorteile einer PCT-Anmeldung
- Sie müssen die Anmeldeunterlagen nur einmal und in einer Sprache einreichen.
- Durch die Anmeldung erhalten Sie einen vorläufigen Schutz in allen Vertragsstaaten des PCT.
- Nach der Prioritätsanmeldung haben Sie 30 Monate Zeit, sich zu entscheiden, in welchen Ländern Sie den Patentschutz erlangen wollen.
Nachteile einer PCT-Anmeldung
- Die Anmelde- und Recherchegebühren sind hoch. Das Verfahren lohnt sich erst, wenn Sie Patentschutz auch ausserhalb Europas erlangen möchten.
- Die Erfindung und die technischen Unterlagen sollten ausgereift sein: Eine neue Anmeldung, weil Änderungen notwendig sind, wäre kostspielig.
- Italienisch ist keine Verfahrenssprache.
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