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Revision der Patentverordnung
Infolge der Patentgesetzrevision müssen die entsprechenden Ausführungsbestimmungen in der Patentverordnung angepasst werden. Dies wird zum Anlass genommen, die in die Jahre gekommene Verordnung vollständig zu überarbeiten. Auf dieser Seite informieren wir über den Stand und den Inhalt der Revision.
Das vom Parlament beschlossene revidierte Patentgesetz führt verschiedene Neuerungen beim Schweizer Patent ein. Der Vorentwurf zur überarbeiteten Patentverordnung konkretisiert diese Gesetzesänderungen und regelt die Einzelheiten des neuen Patenterteilungsverfahrens. Dazu gehören die für alle Patentanmeldungen obligatorische Recherche zum Stand der Technik, die fakultative Prüfung der Erfindung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit sowie die Zulassung von englischsprachigen technischen Unterlagen.
Digitalisierung, gestrafftes Erteilungsverfahren und moderne Struktur
Bei dieser Gelegenheit wird die am 1. Januar 1978 in Kraft getretene Patentverordnung vollständig revidiert:
- Zahlreiche Bestimmungen entsprechen – gerade auch im internationalen Kontext des Patentrechts – nicht dem heutigen Bedürfnis, möglichst viele Dokumente elektronisch einzureichen, zu verwalten oder aufzubewahren. Mit den im Vorentwurf vorgeschlagenen Änderungen werden vorhandene Digitalisierungshürden beseitigt und der elektronische Verkehr mit dem IGE sowie die elektronische Datenverwaltung erleichtert. Gleichzeitig werden die Grundlagen für künftige weitere Digitalisierungsschritte des IGE geschaffen.
- Weiter wird das Patenterteilungsverfahren gestrafft und die Anmelder erhalten neue Möglichkeiten, ihre Anmeldung zu beschleunigen. Zudem werden die Bestimmungen punktuell mit denjenigen des Europäischen Patentübereinkommens sowie der Markenschutzverordnung harmonisiert. Für Anmelder ergeben sich daraus zahlreiche technische Vereinfachungen und Verbesserungen.
- Die Struktur der geltenden Verordnung ist veraltet und durch die zahlreichen Teilrevisionen unübersichtlich geworden. Der vorgeschlagene Vorentwurf beseitigt diese Mängel und passt die Patentverordnung an die aktuellen Vorgaben der Gesetzestechnischen Richtlinien (GTR) an.
Damit alle interessierten Kreise informiert sind und sich zu den Änderungen äussern können, wird eine öffentliche Vernehmlassung durchgeführt. Sie beginnt am 30. April 2025 und dauert bis zum 22. August 2025.
Aktuelles
30.04.2025 | Patente, Medienmitteilung, Recht und Politik
Die Patentverordnung soll an das revidierte Patentgesetz angepasst und modernisiert werden
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24.02.2025 | Medienmitteilung
Vincenza Trivigno vom Bundesrat in den Institutsrat des IGE gewählt
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Agenda
23.10.2024 | Veranstaltung, Herkunftsangaben, IGE.IPI, News
Internationales Treffen von juristischen Experten für geografische Angaben
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18.09.2024 | Veranstaltung, Veranstaltungen
Conférence sur le partage de données – 17 octobre 2024
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