Revision der Patentverordnung

Infolge der Patentgesetzrevision müssen die entsprechenden Ausführungsbestimmungen in der Patentverordnung angepasst werden. Dies wird zum Anlass genommen, die in die Jahre gekommene Verordnung vollständig zu überarbeiten. Auf dieser Seite informieren wir über den Stand und den Inhalt der Revision.

 

Das vom Parlament beschlossene revidierte Patentgesetz führt verschiedene Neuerungen beim Schweizer Patent ein. Die neue Patentverordnung konkretisiert diese Gesetzesänderungen und regelt die Einzelheiten des Patenterteilungsverfahrens. Dazu gehören die für alle Patentanmeldungen obligatorische Recherche zum Stand der Technik, die optionale Prüfung der Erfindung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit sowie die Zulassung von englischsprachigen technischen Unterlagen.

 

Digitalisierung, gestrafftes Erteilungsverfahren und moderne Struktur

Bei dieser Gelegenheit wird die am 1. Januar 1978 in Kraft getretene Patentverordnung vollständig revidiert:

  • Zahlreiche Bestimmungen entsprechen – gerade auch im internationalen Kontext des Patentrechts – nicht dem heutigen Bedürfnis, möglichst viele Dokumente elektronisch einzureichen, zu verwalten oder aufzubewahren. Mit der neuen Verordnung werden vorhandene Digitalisierungshürden beseitigt und der elektronische Verkehr mit dem IGE sowie die elektronische Datenverwaltung erleichtert. Gleichzeitig werden die Grundlagen für künftige weitere Digitalisierungsschritte des IGE geschaffen.
  • Weiter wird das Patenterteilungsverfahren gestrafft und die Anmelder erhalten neue Möglichkeiten, ihre Anmeldung zu beschleunigen. Zudem werden die Bestimmungen punktuell mit denjenigen des Europäischen Patentübereinkommens sowie der Markenschutzverordnung harmonisiert. Für Anmelder ergeben sich daraus zahlreiche technische Vereinfachungen und Verbesserungen.
  • Die Struktur der geltenden Verordnung ist veraltet und durch die zahlreichen Teilrevisionen unübersichtlich geworden. Diese Mängel werden beseitigt.

 

Damit alle interessierten Kreise informiert sind und sich zu den Änderungen äussern können, wurde vom 30. April bis zum 22. August 2025 eine öffentliche Vernehmlassung durchgeführt. Die Vorlage zur totalrevidierten Patentverordnung stiess auf breite Zustimmung. Der Bundesrat hat sie an seiner Sitzung vom 20. Mai 2026 gutgeheissen und das Inkrafttreten des modernisierten Patentrechts auf den 1. Januar 2027 festgelegt.

 

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