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Aufsicht und Entbindung vom Berufsgeheimnis

 

Aufsicht über die Patentanwältinnen und Patentanwälte sowie Entbindung vom Berufsgeheimnis

Gemäss Art. 13 PAG ist das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) für die Aufsicht über die Patentanwälte zuständig. Die Entbindung vom Berufsgeheimnis wird vom Generalsekretariat des EJPD vorgenommen.

Die Adresse lautet:

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Generalssekretariat
Rechts- und Beschwerdedienst
Bundeshaus West
3003 Bern
Tel. +41 31 325 85 68

 

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