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Zu den aktuellen Informationen zu Patentrecht.
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Aufsicht und Entbindung vom Berufsgeheimnis
Aufsicht über die Patentanwältinnen und Patentanwälte sowie Entbindung vom Berufsgeheimnis
Gemäss Art. 13 PAG ist das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) für die Aufsicht über die Patentanwälte zuständig. Die Entbindung vom Berufsgeheimnis wird vom Generalsekretariat des EJPD vorgenommen.
Die Adresse lautet:
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Generalssekretariat
Rechts- und Beschwerdedienst
Bundeshaus West
3003 Bern
Tel. +41 31 325 85 68
Aktuelles
27.06.2025 | Patente, Weiterbildung, IGE.IPI
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20.06.2025 | Medienmitteilung, Recht und Politik, Urheberrecht, News
Leistungsschutz für Medien: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes
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13.06.2025 | Medienmitteilung, Design, News
Bundesrat heisst internationalen Designrechtsvertrag gut
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Agenda
27.06.2025 | Patente, Weiterbildung, IGE.IPI
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23.10.2024 | Veranstaltung, Herkunftsangaben, IGE.IPI, News
Internationales Treffen von juristischen Experten für geografische Angaben
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