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Durchfuhr von patentgeschützten Waren
Ein Patent gewährt dem Inhaber das Recht unter anderem auch die Durchfuhr von geschützten Waren durch das Gebiet der Schweiz zu verbieten. Dieses Verbot greift jedoch nur, wenn der Patentinhaber auch die Einfuhr in das Bestimmungsland verbieten kann. Liegen konkrete Anhaltspunkte für eine Patentverletzung in der Schweiz und im Bestimmungsland vor, kann er Zollhilfemassnahmen in Bezug auf die durchzuführenden Waren in Anspruch nehmen (Auslegungsordnung).
Aktuelles
Agenda
13.02.2023 | Weiterbildung, Veranstaltung
Zoom-Anlass “Geschäftsideen schützen! – Aber wie?»
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19.01.2023 | Recht und Politik, Veranstaltung
Fachtagung: «Geistiges Eigentum und Nachhaltigkeit» der Universität Genf
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07.07.2022 | Patente, Weiterbildung, Veranstaltung
IP@Lunch: Revidiertes Schweizer Patentgesetz - Ein Mehrwert?
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