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Durchfuhr von patentgeschützten Waren
Ein Patent gewährt dem Inhaber das Recht unter anderem auch die Durchfuhr von geschützten Waren durch das Gebiet der Schweiz zu verbieten. Dieses Verbot greift jedoch nur, wenn der Patentinhaber auch die Einfuhr in das Bestimmungsland verbieten kann. Liegen konkrete Anhaltspunkte für eine Patentverletzung in der Schweiz und im Bestimmungsland vor, kann er Zollhilfemassnahmen in Bezug auf die durchzuführenden Waren in Anspruch nehmen (Auslegungsordnung).
Aktuelles
30.06.2023 | Patente, Marken, Design
Harmonisierung und teilweise Revision der Richtlinien per 1. Juli 2023
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16.06.2023 | Patente, Marken, Design, IGE.IPI
Das IGE vereinfacht die Verwaltung von Schutzrechten mit neuen Online-Services
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Agenda
13.02.2023 | Weiterbildung, Veranstaltung
Zoom-Anlass “Geschäftsideen schützen! – Aber wie?»
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19.01.2023 | Recht und Politik, Veranstaltung
Fachtagung: «Geistiges Eigentum und Nachhaltigkeit» der Universität Genf
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07.07.2022 | Patente, Weiterbildung, Veranstaltung
IP@Lunch: Revidiertes Schweizer Patentgesetz - Ein Mehrwert?
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