Grundzüge der Neuregelung

Die Vorlage sieht eine Vergütung vor für grosse und kleine Medienunternehmen, wenn grosse Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft Auszüge aus deren journalistischen Veröffentlichungen als Snippets anzeigen. Die Journalisten und Journalistinnen als Urheber und Urheberinnen der angezeigten Inhalte sind an der Vergütung zu beteiligen.

 

Die Regelung ist so ausgestaltet, dass Medienunternehmen das Anzeigen von Snippets nicht verbieten können. Betroffene Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft können sich der Vergütung nicht dadurch entziehen, dass sie Snippets verkürzen. Damit sollen Anreize zur Snippetverkürzung vermieden werden, da dies nicht im Interesse der Informationsfreiheit wäre. Von der Regelung ausgenommen sind Hyperlinks; diese bleiben vergütungsfrei.

 

Vergütungspflichtig sind nur gewinnorientierte Online-Dienste, die eine durchschnittliche jährliche Zahl von Nutzern und Nutzerinnen von mindestens zehn Prozent der Schweizer Bevölkerung aufweisen. Die Vergütung wird durch die zuständigen Verwertungsgesellschaften mit den Anbietern von Diensten der Informationsgesellschaft verhandelt und von der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK) auf deren Angemessenheit überprüft. Wird die Vergütung von der ESchK genehmigt, wird sie von den Verwertungsgesellschaften eingezogen und an alle Berechtigten verteilt.

 

Auswirkungen der Regelung

Mit Auswirkungen auf die Internetnutzerinnen und –nutzer ist nicht zu rechnen. Insbesondere hat die Regelung keine finanziellen Konsequenzen für sie.

 

Die begünstigten Medienunternehmen und Journalistinnen und Journalisten dürfen mit Mehreinnahmen durch die Vergütung rechnen. Grosse Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft werden neu eine Vergütung zu bezahlen haben. Die Höhe der Vergütung wird von den Verwertungsgesellschaften festgesetzt, die hierzu mit den betroffenen Anbietern von Diensten der Informationsgesellschaft und deren Verbänden Verhandlungen führen. Diese Verhandlungen werden nach Inkrafttreten der Regelung stattfinden.

 

Detailliertere Informationen zu den Auswirkungen der Regelung auf die Volkswirtschaft finden sich in der verlinkten Regulierungsfolgeabschätzung.

 

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