Marken

in der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO)

Das Standing Committee on the Law of Trademarks, Industrial Designs and Geographical Indications (SCT) entwickelt das internationale Markenrecht weiter. Die Schweiz beteiligt sich mit einer Delegation aus IGE-Vertretern aktiv an der Arbeit dieses Ausschusses. Das IGE vertritt die Schweiz auch in der Arbeitsgruppe für die Weiterentwicklung des Madrider Systems für die internationale Registrierung von Marken sowie im Expertenausschuss für die Änderung der Nizza-Klassifikation.

 

Standing Committee on the Law of Trademarks, Industrial Designs and Geographical Indications

Dieser mit SCT abgekürzte ständige Ausschuss ist ein Organ der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Er besteht aus Experten aus aller Welt und ist mit der Normensetzung im Bereich des internationalen Markenrechts beauftragt. Des Weiteren fördert er die Vereinheitlichung der innerstaatlichen Rechtsordnungen. Seine Arbeit führte beispielsweise zur Gemeinsamen Empfehlung betreffend den Schutz notorischer Marken (1999) sowie betreffend den Schutz von Marken im Internet (2001) (pdf). Das SCT erarbeitete ferner den Vertrag von Singapur (2006) für eine Vereinheitlichung der Verfahren zur Registrierung von Marken. Der Vertrag von Singapur ist eine Weiterentwicklung des Markenrechtsvertrags (TLT) von 1994. 

 

Die Schweiz engagiert sich aktiv im SCT für einen besseren Schutz von Ländernamen auf internationaler Ebene. Aus diesem Grund unterstützt die Schweiz den 2014 von Jamaika vorgelegten Vorschlag (SGT 32/2) und hat die gemeinsamen Vorschläge SGT 39/8 Rev.3 und SGT 41/6 mit vorangetrieben.

 

Madrider System

Das Madrider System wird von der WIPO verwaltet. Mit diesem einfachen System für die internationale Registrierung von Marken kann der Hinterleger, der in seinem Land ein Gesuch für die Eintragung einer Marke gestellt hat, beantragen, dass seine Marke auf der Basis eines einzigen Gesuchs bei der WIPO auch in anderen Mitgliedsländern des Systems geschützt wird. Dank dieses zentralisierten Gesuchs muss sich der Hinterleger nicht einzeln an jedes Land wenden, in dem er seine Marke schützen lassen will. Der rechtliche Rahmen wird in erster Linie durch das Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken abgesteckt.

Die Arbeitsgruppe für den Madrider Verband ist mit der rechtlichen Weiterentwicklung des Systems beauftragt. Sie diskutiert über mögliche Änderungen des Reglements oder der für eine positive Entwicklung des Systems notwendigen Weisungen. 

 

Nizza-Klassifikation

Die Nizza-Klassifikation ist eine internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Registrierung von Marken. Sie umfasst im Wesentlichen eine Liste von Klassen sowie eine alphabetische Liste von Waren und Dienstleistungen mit Angabe der entsprechenden Klasse. Den rechtlichen Rahmen bildet das ebenfalls von der WIPO verwaltete Nizza-Abkommen. Alle Mitgliedstaaten des Nizza-Abkommens nehmen an den Sitzungen des mit diesem Vertrag eingesetzten Expertenausschusses teil. Dieser tagt seit 2012 einmal pro Jahr und entscheidet über Änderungen an der Nizza-Klassifikation, die anschliessend alle fünf Jahre in Form einer neuen Ausgabe und jährlich in Form einer neuen Version der Klassifikation veröffentlicht werden.

 

Wiener Abkommen

Die WIPO verwaltet auch das Wiener Abkommen über die Einrichtung eines gemeinsamen Systems für die Klassifikation der Bildelemente von Marken. Die Schweiz hat dieses Abkommen nicht ratifiziert und wendet diese Klassifikation nicht an.

 

Jobs

 

Jobs