Häufig gestellte Fragen zur Biodiversität

 

Was bedeutet Biodiversität (biologische Vielfalt)?

 

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen (UNO) über die Biologische Vielfalt definiert  den Begriff «Biodiversität» als «die Variabilität unter lebenden Organismen jeglicher Herkunft, darunter unter anderem Land-, Meeres- und sonstige aquatische Ökosysteme und die ökologischen Komplexe, zu denen sie gehören; dies umfasst die Vielfalt innerhalb der Arten und zwischen den Arten und die Vielfalt der Ökosysteme».

 

Was sind genetische Ressourcen?

 

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen (UNO) über die Biologische Vielfalt definiert den Begriff «genetische Ressourcen» als genetisches Material von tatsächlichem oder potentiellem Wert. Darin eingeschlossen ist jedes Material pflanzlichen, tierischen, mikrobiellen oder sonstigen Ursprungs, das funktionale Erbeinheiten enthält.

 

Was ist traditionelles Wissen?

 

«Traditionelles Wissen» kann definiert werden als Wissen, das:

  • indigene Völker und lokale Gemeinschaften in einem kollektiven Kontext schaffen, bewahren sowie weitergeben, und zwar ungeachtet dessen, ob dieses Wissen weit verbreitet ist oder nicht;
  • eindeutig mit der kulturellen und / oder sozialen Identität sowie dem kulturellen Erbe indigener Völker und lokaler Gemeinschaften verbunden ist. Diese sehen sich als Verwalter, Bewahrer oder Beschützer dieses Wissens und handeln aus einer kulturellen sowie traditionellen Verantwortung heraus;
  • jede Generation an die nächste weitergibt;
  • in kodifizierter, mündlicher oder anderer Form besteht und möglicherweise dynamisch ist bzw. sich entwickelt;
  • sich aus einer intellektuellen Betätigung entfaltet, die in einem vielfältigen sozialen, kulturellen, ökologischen und / oder technischen Zusammenhang steht; und
  • die indigene Gemeinschaft oder eine andere Personengruppe als traditionelles Wissen bezeichnet.
 

Was bedeutet «access and benefit sharing»?

 

Das «access and benefit sharing» umschreibt den Zugang zu genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen (access) sowie die gerechte und ausgewogene Beteiligung an den Vorteilen ihrer Nutzung (benefit sharing) regelt. Dieser Mechanismus dient dazu, die Nutzung der natürlichen Ressourcen durch den Menschen mit der Erhaltung der biologischen Vielfalt zu vereinbaren. Im Zentrum stehen insbesondere folgende Fragen:

  • Erfordert die Nutzung einer Pflanze in der pharmazeutischen Forschung die Zustimmung des Herkunftslandes dieser Pflanze?
  • Welches ist das Herkunftsland einer Pflanze?
  • Ist der Gewinn, welcher der Verkauf eines Medikaments erzielt, das auf Wirkstoffen dieser Pflanze beruht, aufzuteilen? Falls ja; mit wem und in welcher Form muss die Gewinnaufteilung erfolgen?
  • Der Forscher findet dank dem Wissen eines lokalen Heilers zu dieser Pflanze; ist die Zustimmung des Heilers für die Verwendung seines Wissens erforderlich? Ist er über das Forschungsvorhaben zu informieren? Steht ihm oder der Gemeinschaft, in welcher er lebt, ein Anspruch auf Beteiligung am Gewinn zu, welcher der Verkauf des Medikaments erzielt?
 

Was ist Biopiraterie?

 

«Biopiraterie» steht für:

  • die Aneignung von genetischen Ressourcen oder von traditionellem Wissen ohne Zustimmung des Herkunftslandes bzw. der indigenen Gemeinschaft, die dieses Wissen geschaffen hat;
  • allfällige Gewinne, welche die kommerzielle Nutzung von genetischen Ressourcen oder von traditionellem Wissen erzielt und die nicht mit dem Herkunftsland bzw. der indigenen Gemeinschaft geteilt werden; sowie
  • Fälle, in denen traditionelles Wissen z. B. durch Patente geschützt ist, ohne dass der Inhaber des Patents innovativ tätig gewesen war.
 

Was ist bei der Offenlegung der Quelle von genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen in Patentanmeldungen zu beachten?

 

Der Anmelder eines Patents ist verpflichtet, Angaben über die Quelle einer genetischen Ressource bzw. von traditionellem Wissen indigener Völker und lokaler Gemeinschaften zu machen. Die Offenlegung der Quelle schafft Transparenz, insbesondere für das «access and benefit sharing».
Fehlt in der Patentanmeldung eine Erklärung über die Quelle der genetischen Ressource bzw. des traditionellen Wissens, setzt das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) dem Patentanmelder eine Frist zur Behebung des Mangels und weist das Gesuch bei unbenutztem Fristablauf zurück. Die vorsätzliche Falschangabe der Quelle wird mit Busse bestraft. Zudem kann der Richter die Veröffentlichung des Urteils anordnen.

 

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