Schlanker Beschwerdeweg

Gegen Entscheide des IGE können Anmelder und Dritte, wie z. B. Verbände, Beschwerde einreichen. Künftig können sich Beschwerden auch dagegen richten, dass eine patentierte Erfindung nicht neu oder die erfinderische Tätigkeit nicht gegeben ist. Die Rechtsmittelinstanz muss demnach über komplexe technische Fragen entscheiden können. Aus diesem Grund soll neu das Bundespatentgericht anstelle des Bundesverwaltungsgerichts solche Beschwerden beurteilen. Es entscheidet bereits heute zivilrechtliche Streitigkeiten in Patentsachen und verfügt damit über die notwendigen Fachkenntnisse. Die Entscheide des Bundespatentgerichts können – wo dies gesetzlich vorgesehen ist – ans Bundesgericht weitergezogen werden.

 

Schliesslich soll der Instanzenzug verkürzt werden, indem auf das bisherige Einspruchsverfahren beim IGE verzichtet wird. Dafür sollen die Beschwerdemöglichkeiten erweitert werden. Beachten Sie dazu die FAQ.

 

FAQ

 

Warum verzichtet der Entwurf auf das Einspruchsverfahren?

 

Das im Jahr 2008 eingeführte Einspruchsverfahren hat keine Bedeutung erlangt. Es wurde bisher nie in Anspruch genommen und wird deshalb gestrichen.

 

Was beinhaltet die vom Entwurf vorgesehene Erweiterung der Beschwerdemöglichkeiten?

 

Auch Dritte können gegen Verfügungen des IGE Beschwerde einreichen. Die übliche Beschwerdefrist von 30 Tagen ist dafür jedoch zu kurz. Dritte erfahren von einer Patenterteilung in der Regel erst mit deren Veröffentlichung. Um z. B. beurteilen zu können, ob das Patent allenfalls im Widerspruch zu eigenen Patenten steht, benötigen sie häufig den Rat von Spezialisten. Dies ist zeitaufwändig. Deshalb gilt für Dritte neu eine Beschwerdefrist von vier Monaten ab Veröffentlichung der Patenteintragung.

 

Gleichzeitig wird gewissen Organisationen, wie z. B. ProSpecieRara, das Recht zur ideellen Verbandsbeschwerde eingeräumt. Denn für sie war das bisherige Einspruchsverfahren für die Durchsetzung ideeller Interessen relevant; es sollte ihnen ermöglichen, Patente in gesellschaftspolitisch heiklen Bereichen wie Biotechnologie überprüfen zu lassen. Mit dem Verbandsbeschwerderecht wird diesen Interessen weiterhin Rechnung getragen.

 

Jobs

 

Jobs