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Inkrafttreten
Die neuen Swissness-Regeln sind am 1. Januar 2017 in Kraft getreten.
Industrieprodukte, die vor diesem Zeitpunkt hergestellt worden sind und den Kriterien nach bisherigem Recht entsprechen, dürfen erstmals noch während maximal zwei Jahren ab Inkrafttreten in Verkehr gebracht werden (Lageraufbrauchsfrist). Für Lebensmittel, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung hergestellt wurden, dürfen Herkunftsangaben, die dem bisherigen Recht entsprechen, bis zum Erreichen des Mindesthaltbarkeitsdatums, längstens während zwei Jahren ab Inkrafttreten gebraucht werden.
Aktuelles
Agenda
13.02.2023 | Weiterbildung, Veranstaltung
Zoom-Anlass “Geschäftsideen schützen! – Aber wie?»
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19.01.2023 | Recht und Politik, Veranstaltung
Fachtagung: «Geistiges Eigentum und Nachhaltigkeit» der Universität Genf
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07.07.2022 | Patente, Weiterbildung, Veranstaltung
IP@Lunch: Revidiertes Schweizer Patentgesetz - Ein Mehrwert?
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