Was bisher geschah

 

Mehr Rechtssicherheit in der Pflanzenzucht: Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur Teil-revision des Patentgesetzes

An seiner Sitzung vom 9. September 2026 hat der Bundesrat die Botschaft zur Teilrevision des Patentgesetzes verabschiedet. Der Entwurf sieht zugunsten der Züchter eine Offenlegungspflicht vor.

 

Anmelder oder Inhaber eines Patents, das sich auf biologisches Material einer Pflanze bezieht, müssen in einer vom IGE anerkannten Datenbank offenlegen, welche Sorten betroffen sind. Wird die Offenlegungspflicht nicht eingehalten, können Anmelder und Inhaber ihr Patent gegenüber der weiterentwickelten Sorte nicht geltend machen.

 

Die Vorlage präzisiert ausserdem, wie weit ein Patent auf eine Eigenschaft reicht: Der Schutz kann nicht geltend gemacht werden, wenn Züchter dieselbe Eigenschaft unabhängig von patentiertem biologischem Material und ausschliesslich durch konventionelle Züchtung entwickeln.

 

 

Vernehmlassungsergebnisse und weiteres Vorgehen

Bis zum Ende des Vernehmlassungsverfahrens am 12. September 2024 gingen 53 Stellungnahmen ein. Es zeigte sich, dass zwar ein Bedürfnis nach mehr Transparenz besteht, die vorgeschlagene Clearingstelle jedoch umstritten ist. Einigkeit bestand darüber, dass die schweizerische Lösung mit den Entwicklungen auf europäischer Ebene vereinbar sein muss.

 

Vor diesem Hintergrund erarbeitet das IGE als Fachstelle des Bundes ein neues Konzept. Dieses soll weiterhin die Transparenz verbessern, sich aber gleichzeitig an den Entwicklungen in der EU orientieren.

 

Alle eingegangenen Stellungnahmen und die Vernehmlassungsunterlagen finden Sie auf Fedlex, der Publikationsplattform des Bundesrechts.

 

Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Der Bundesrat hat am 22. Mai 2024 den Vorentwurf zur Revision des Patentrechts in die Vernehmlassung geschickt. Dieser sieht die Errichtung einer Clearingstelle vor. Bei der Clearingstelle handelt es sich um eine vom IGE betriebene Online-Plattform, die es den Züchtern ermöglichen soll, frühzeitig und schnell herauszufinden, ob eine Sorte, die sie für die Züchtung verwenden möchten, von einem Patent betroffen ist.

 

Erhöhung der Transparenz bei Patenten in der Pflanzenzucht: Das IGE erarbeitet den Vorentwurf zur Revision des Patentgesetzes

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) reichte 2022 die Mo. 22.3014 «Mehr Transparenz bei den Patenten im Bereich Pflanzenzucht» ein. Darin beauftragte sie den Bundesrat, die patentrechtlichen und – sofern notwendig – sortenschutzrechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass im Bereich der Pflanzenzucht die Transparenz betreffend Patentrechte verbessert wird.

 

Sowohl der Bundesrat als auch das Parlament nahmen die Motion an. Als Folge erarbeitet das IGE als zuständige Fachstelle des Bundes einen Vorentwurf zur Revision des Patentgesetzes.

 

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