Hintergrund

Anlässlich der Revision des Urheberrechtsgesetzes im Jahr 2019 wurde eine rechtliche Regelung zum Schutz von Medieninhalten nach dem Vorbild der EU gefordert. Das Parlament hat darauf verzichtet, weil unklar war, ob die EU-Regelung zielführend ist und wie sie von den Mitgliedstaaten umgesetzt wird. Es beauftragte stattdessen den Bundesrat, über die urheberrechtliche Entwicklung, einschliesslich der Situation der Medienunternehmen und der Journalistinnen und Journalisten, zu berichten. Dabei war auch die Entwicklung des einschlägigen Rechts in der EU zu berücksichtigen. Am 17. Dezember 2021 veröffentlichte der Bundesrat seinen Bericht «Revision des Urheberrechtsgesetzes. Überprüfung der Wirksamkeit». Hierin anerkannte er, dass eine Abgeltung der Medienunternehmen für deren Leistungen grundsätzlich berechtigt sei und beauftragte das EJPD mit der Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage. Die Vernehmlassung dauert bis am 15. September 2023.

 

Handlungsbedarf

Eine Untersuchung im Auftrag des IGE zeigt, dass im Wettbewerb um Werbeeinnahmen die Werbeeinnahmen in einem Ausmass zu den Anbietern von Diensten der Informationsgesellschaft fliessen, das den Weiterbestand des Schweizer Medienplatzes gefährdet.

 

Sicherung der Informationsfreiheit

Im Interesse der Informationsfreiheit sollen die Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft Text- und Bildvorschauen (Snippets) weiterhin anzeigen dürfen. Künftig sollen Medienunternehmen aber eine Vergütung für solche Online-Nutzungen ihrer Produkte erhalten. Die Journalisten und Journalistinnen sollen an der Vergütung beteiligt werden. Eine Vergütung für die Nutzung von Text- und Bildvorschauen führt zu mehr Fairness im Medienbereich.

 

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