Europäische Freihandelsassoziation (EFTA)

Die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) ist eine internationale Organisation mit Sitz in Genf, Brüssel und Luxemburg. Im Rahmen der EFTA unterhält die Schweiz zahlreiche Freihandelsabkommen, die auch Regeln zum Schutz des Geistigen Eigentums enthalten. Die Abkommen leisten einen wichtigen Beitrag zum Innovationsschutz.

 

Fünf Fakten zur Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA)

  • Die Schweiz ist zusammen mit dem Fürstentum Liechtenstein, Island und Norwegen Mitglied der EFTA.
  • 1960 errichtete die EFTA eine Freihandelszone zur Förderung des Handels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit unter den Mitgliedern (EFTA-Konvention).
  • Die EFTA-Konvention enthält unter anderem Bestimmungen (pdf) zum Geistigen Eigentum.
  • Seit Anfang der 1990er-Jahre verhandeln die EFTA-Mitglieder auch Freihandelsabkommen mit Drittstaaten (vgl. EFTA-Drittlandpolitik); die Schweiz hat bereits viele solche Freihandelsabkommen abgeschlossen.
  • Die EFTA-Mitgliedstaaten Norwegen, Island und Liechtenstein bilden zusammen mit der EU den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
 

Welche Bedeutung hat der Schutz des Geistigen Eigentums in Freihandelsabkommen?

  • Der Wirtschaftsstandort Schweiz ist auf ein gut ausgebautes internationales System zum Schutz Geistiger Eigentumsrechte angewiesen.
  • Der Ausbau des Freihandels bedingt einen verbesserten Schutz des Geistigen Eigentums an den ausgetauschten innovativen Produkten und Dienstleistungen.
  • In den letzten Jahren hat der Schutz von immateriellen Gütern wie Patenten, Marken, geografischen Herkunftsangaben und Designs im globalen Handelsverkehr weiter an Bedeutung gewonnen.
 

Welche Aufgaben nimmt das IGE in der EFTA wahr?

  • Wir sind Teil der Schweizer Delegation in den Freihandelsverhandlungen mit Drittländern. Die Federführung obliegt dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).
  • Wir verhandeln jeweils das Kapitel und den Annex zum Schutz des Geistigen Eigentums.
  • Wir vertreten die Schweiz an den Sitzungen der Arbeitsgruppe zum Geistigen Eigentum (EFTA / EWR) mit der EU-Kommission in Brüssel.
 

Publikation

Ingo Meitinger, Der Schutz des geistigen Eigentums in Freihandelsabkommen der EFTA mit Drittstaaten, sic! – Zeitschrift für Immaterialgüter-, Informations- und Wettbewerbsrecht 2004, 192

 

Weiterführende Informationen

zu den Freihandelsabkommen auf der Seite des SECO und der EFTA (auf Englisch); BEACHTE: Massgebende Abkommensbestimmungen zum Schutz des Geistigen Eigentums sind regelmässig in einem Annex zum Hauptabkommen geregelt.