Beweisurkunde für Registeränderungsanträge

Eine Beweisurkunde ist erforderlich, wenn der Antrag für die Registeränderung von einem neuen Inhaber, Vertreter, Lizenznehmer, Nutzniesser oder Pfandnehmer eingereicht oder die Löschung des Rechts einer Drittperson beantragt wird. Auch wenn Sie einen Antrag als Gast erfassen, müssen Sie in jedem Fall eine Beweisurkunde einreichen. Die Urkunde kann eine ausdrückliche Erklärung des Inhabers sein oder eine andere Urkunde, aus welcher die Änderung hervorgeht.

 

Folgende Dokumente reichen für eine Änderung aus:

 

Das Dokument laden Sie als PDF-Datei im Online-Service Registeränderungen hoch.

 

Sind Sie der aktuelle Inhaber oder Vertreter?

Als Inhaber oder Vertreter sind Sie umfassend berechtigt, Registeränderungen zu beantragen. Sie müssen deshalb keine Beweisurkunde einreichen.

 

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