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Beweisurkunde für Registeränderungsanträge
Als Inhaber oder Vertreter sind Sie umfassend berechtigt, Registeränderungen online zu beantragen. Eine Beweisurkunde müssen Sie dazu in aller Regel nicht einreichen. In folgenden Fällen ist eine Beweisurkunde jedoch erforderlich:
- Sie beantragen die Löschung des Rechts einer Drittperson;
- Sie beantragen die Registeränderung als neuer Inhaber, Vertreter, Lizenznehmer, Erfinder, Designer, Nutzniesser oder Pfandnehmer;
- Sie erfassen den Antrag als Gast. Ausnahme: Adressänderungen erfordern keine Beweisurkunde.
Die Urkunde kann eine ausdrückliche Erklärung des Inhabers sein oder eine andere Urkunde, aus welcher die Änderung hervorgeht.
Folgende Dokumente reichen für eine Änderung aus:
- Übertragungserklärung
- Fusionsvertrag
- Lizenzvertrag
- Verpfändung
- Vertrag über die Nutzniessung
Das Dokument laden Sie als PDF-Datei im Online-Service Registeränderungen hoch. Es wird verschlüsselt übermittelt.
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30.06.2023 | Patente, Marken, Design
Harmonisierung und teilweise Revision der Richtlinien per 1. Juli 2023
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16.06.2023 | Patente, Marken, Design, IGE.IPI
Das IGE vereinfacht die Verwaltung von Schutzrechten mit neuen Online-Services
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13.02.2023 | Weiterbildung, Veranstaltung
Zoom-Anlass “Geschäftsideen schützen! – Aber wie?»
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Fachtagung: «Geistiges Eigentum und Nachhaltigkeit» der Universität Genf
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IP@Lunch: Revidiertes Schweizer Patentgesetz - Ein Mehrwert?
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