Für IP-Professional
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Quicklinks
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- Liste aller IP Ämter (Englisch)
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- Patente: Richtlinien für die Sachprüfung der nationalen Patentanmeldungen
- Patente: Gebühren
Beweisurkunde für Registeränderungsanträge
Eine Beweisurkunde ist erforderlich, wenn der Antrag für die Registeränderung von einem neuen Inhaber, Vertreter, Lizenznehmer, Nutzniesser oder Pfandnehmer eingereicht oder die Löschung des Rechts einer Drittperson beantragt wird. Auch wenn Sie einen Antrag als Gast erfassen, müssen Sie in jedem Fall eine Beweisurkunde einreichen. Die Urkunde kann eine ausdrückliche Erklärung des Inhabers sein oder eine andere Urkunde, aus welcher die Änderung hervorgeht.
Folgende Dokumente reichen für eine Änderung aus:
- Übertragungserklärung
- Fusionsvertrag
- Lizenzvertrag
- Verpfändung
- Vertrag über die Nutzniessung
Das Dokument laden Sie als PDF-Datei im Online-Service Registeränderungen hoch.
Sind Sie der aktuelle Inhaber oder Vertreter?
Als Inhaber oder Vertreter sind Sie umfassend berechtigt, Registeränderungen zu beantragen. Sie müssen deshalb keine Beweisurkunde einreichen.
Aktuelles
Agenda
13.02.2023 | Weiterbildung, Veranstaltung
Zoom-Anlass “Geschäftsideen schützen! – Aber wie?»
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19.01.2023 | Recht und Politik, Veranstaltung
Fachtagung: «Geistiges Eigentum und Nachhaltigkeit» der Universität Genf
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07.07.2022 | Patente, Weiterbildung, Veranstaltung
IP@Lunch: Revidiertes Schweizer Patentgesetz - Ein Mehrwert?
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