Schreiben des IGE elektronisch empfangen

Arbeiten Sie am liebsten papierlos? Auf Wunsch stellen wir Ihnen alle unsere Schreiben als signierte E-Mail oder über eine sichere Plattform zu.

 

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, unsere Schreiben in den Schutzrechtsverfahren elektronisch zu empfangen. So erhalten Sie diese nicht nur schneller, sondern Sie können sie auch effizienter weiterverarbeiten, einfacher digital archivieren oder unkompliziert per Mausklick an Ihre Klienten weiterleiten. Manuelle Arbeitsschritte wie Einscannen entfallen. Am besten nutzen Sie darum die sichere Empfangsmöglichkeit für sämtliche IGE-Schreiben, von der Anmeldung über die Änderung bis zur Verlängerung eines Schutztitels.

 

Zustellung der IGE-Schreiben

Alle nicht eingeschriebenen Sendungen, wie z. B. Bestätigungen von Registeränderungen, erhalten Sie als signierte E-Mail an Ihre E-Mail-Adresse.

 

Eingeschriebene Sendungen, wie z. B. Verfügungen oder andere Schreiben, die nicht öffentlich zugängliche Daten enthalten, stellen wir Ihnen sicher über Ihre Zustellplattform zu.

 

Schreiben, die grösser als 5 MB sind, stellen wir Ihnen aus technischen Gründen über die Datenaustauschplattform des IGE zu. Sie erhalten einen Freigabelink, über den Sie die Datei herunterladen können.

 

Nutzungsvoraussetzung

Elektronische Übermittlungen durch das IGE sind dann möglich, wenn Sie sich zuerst bei einer der anerkannten Zustellplattformen, IncaMail oder PrivaSphere, kostenlos registrieren und im eGov-Teilnehmerverzeichnis eintragen lassen. Diese garantieren Ihnen einen sicheren, vertraulichen Empfang unserer Schreiben. Je nach Bedarf sogar bis ins eigene Postfach. Für die Integration in den eigenen Mail-Client entstehen bei IncaMail und PrivaSphere Kosten.

 

Einfach beantragen

Haben Sie sich auf einer der beiden Plattformen registriert, stellen Sie danach bei uns für die von Ihnen gewünschten Schutztitel und Verfahren einen Antrag, um die Schreiben zukünftig elektronisch zu empfangen. Wie Sie den Antrag stellen und weitere Informationen finden Sie unter Antrag elektronische Übermittlung.

 
 

Wichtig

Bitte beachten Sie:

  • Das Angebot bezieht sich nur auf den elektronischen Empfang von IGE-Schreiben. Für Eingaben ans IGE nutzen Sie die bisherigen Eingabewege.
  • Zur elektronischen Zustelladresse gehört immer ein postalisches Zustellungsdomizil in der Schweiz. Entsprechend kann die elektronische Zustelladresse nicht mit verschiedenen postalischen Zustellungsdomizilen verwendet werden. Auch ein ausländisches Zustellungsdomizil ist nicht zulässig.
 

Jobs

 

Jobs