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Elektronische Übermittlung von IGE-Schreiben im Bereich Marken
Die praktische Empfangsmöglichkeit für Sie, um Schreiben des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) auch online sicher zu erhalten und effizient weiterverarbeiten zu können. Zurzeit ist die elektronische Übermittlung für die Verfahren im Bereich Marken vorgesehen.
Das IGE bietet Ihnen die Möglichkeit, seine Schreiben in den Markenverfahren via elektronischer Übermittlung zu empfangen. So erhalten Sie diese in Zukunft nicht nur schneller, sondern Sie können sie auch effizienter weiterverarbeiten, einfacher digital archivieren oder unkompliziert per Knopfdruck an Ihre Klienten weiterleiten. Manuelle Arbeitsschritte wie Einscannen entfallen. Am besten nutzen Sie darum die sichere Empfangsmöglichkeit für sämtliche IGE-Schreiben, von der Anmeldung über die Änderung bis zur Verlängerung eines Schutztitels.
Nutzungsvoraussetzung
Elektronische Übermittlungen durch das IGE sind dann möglich, wenn Sie sich zuerst bei einer der anerkannten Zustellplattformen, IncaMail oder PrivaSphere, kostenlos registrieren und im eGov-Teilnehmerverzeichnis eintragen lassen. Diese garantieren Ihnen einen sicheren, vertraulichen Empfang der IGE-Schreiben. Je nach Bedarf sogar bis ins eigene Postfach. Für die Integration in den eigenen Mail-Client entstehen bei IncaMail und PrivaSphere Kosten.
Einfach beantragen
Haben Sie sich auf einer der beiden Plattformen registriert, stellen Sie danach beim IGE für die von Ihnen gewünschten Schutztitel und Verfahren einen Antrag, um zukünftig die IGE-Schreiben elektronisch zu empfangen. Wie Sie den Antrag stellen und weitere Informationen finden Sie unter Antrag elektronische Übermittlung.
Zustellung von IGE-Schreiben, die 5 MB überschreiten
Haben Sie sich für die elektronische Übermittlung angemeldet, werden Ihnen diese via die von Ihnen gewählte Zustellplattform zugestellt. Ist ein Schreiben des IGE grösser als 5 MB, wird Ihnen per Mail ein Link auf die Datenaustauschplattform des IGE für den Download bereitgestellt.
Wichtig
Bitte beachten Sie:
- Das Angebot bezieht sich nur auf den elektronischen Empfang der IGE-Schreiben im Bereich Marken. Für Eingaben zu Markenverfahren ans IGE nutzen Sie die bisherigen Eingabewege.
- Für folgende Verfahren kann die elektronische Übermittlung noch nicht beantragt werden:
- Widerspruchsverfahren mit einer fünfstelligen Widerspruchsnummer
- Markeneintragungsverfahren mit einer Gesuchsnummer kleiner als 70000/2018
- Zur elektronischen Zustelladresse gehört immer ein postalisches Zustellungsdomizil in der Schweiz. Entsprechend kann die elektronische Zustelladresse nicht mit verschiedenen postalischen Zustellungsdomizilen verwendet werden. Auch ein ausländisches Zustellungsdomizil ist nicht zulässig.
Falls Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Zustellung der Schreiben in einem bestimmten Verfahren an das postalische Zustellungsdomizil bevorzugen, teilen Sie uns dies per E-Mail an tm.admin mit. @ekomm.ipi .ch
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