Waren- und Dienstleistungsverzeichnis übersetzen

Sobald ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellt ist, können Sie es in eine Amtssprache oder auf Englisch übersetzen. Dabei wird in der Datenbank nach Begriffen mit derselben Bedeutung in der Zielsprache gesucht.

 

Übersetzen Sie Ihr Waren- und Dienstleistungsverzeichnis (WDL) zum Beispiel, wenn es Ihnen für die Anmeldung einer Schweizer Marke in Englisch vorgelegt worden ist, oder wenn Sie eine Schutzausdehnung über das Madrider System beantragen wollen und das Verzeichnis der Schweizer Basismarke nicht Französisch vorliegt. Denn für die Anmeldung einer Schweizer Marke muss das Verzeichnis in einer Amtssprache (Deutsch, Französisch oder Italienisch), für Gesuche um internationale Registrierung in Französisch eingereicht werden.

 

Die Übersetzung erfolgt über die logische Verknüpfung der Begriffe in unserer Datenbank und ist nicht mit einer semantischen Übersetzung vergleichbar.

 

Alle Begriffe in der Datenbank sind in sprachübergreifenden Gruppen, sogenannten Konzepten zusammengefasst, sofern sie dieselbe Bedeutung haben. Innerhalb eines Konzeptes ist in jeder vorhandenen Sprache ein Begriff als «bevorzugter Begriff» definiert. Dieser wird in der Zielsprache für die Übersetzung aller Synonyme der Ausgangssprache verwendet.

 

Alle Synonyme, bevorzugten und alternativen Übersetzungen können in der Detailansicht mit Klick auf einen Suchtreffer eingesehen werden.

 

Können Begriffe oder Teile davon nicht automatisch übersetzt werden, werden sie farblich hervorgehoben. Über den Filter «Nur Hinweise» können Sie sich nur jene Begriffe anzeigen lassen, die einen Hinweis enthalten.

 

Die übersetzten Begriffe können Sie über das Anwählen des Stift-Symbols bearbeiten.

 

Zuletzt können Sie eine Auswahl oder alle Waren und Dienstleistungen exportieren, um in der Applikation Ihrer Wahl weiterzuarbeiten.

 
 

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