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Marke ist nicht gleich Marke
Insbesondere im Bereich der grünen Marken ist es von entscheidender Bedeutung, zwischen den verschiedenen Markenkategorien zu unterscheiden, da diese je nach Verwendung Vor- oder Nachteile bringen. Nachstehend finden Sie einen Vergleich der Kategorien sowie Beispiele für schutzfähige grüne Marken.
Wie Sie eine Marke anmelden können, lesen Sie auf dieser Seite. Benötigen Sie Hilfe rund um die Markenanmeldung? Konsultieren Sie eine/-n Markenberater/-in.
Individualmarke
Inhaber/-in:
Privatperson oder juristische Person
Wer darf die Marke verwenden:
Inhaber/-in
Ziel:
Die Produkte/Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Anbieter zu unterscheiden.
Reglement:
Keines
Nachhaltigkeitskriterien:
Die/der Inhaber/-in kann Nachhaltigkeits- und Qualitätskriterien für ihre/seine Waren und Dienstleistungen festlegen. Es handelt sich hierbei um die/den Inhaber/-in betreffende Kriterien, die sie/er nach eigenem Ermessen mitteilen kann oder nicht.
Beispiele für eingetragene Marken
CH 806918
CH 654066
Kl. 42: «Dienstleistungen im Bereich Studien, Forschung und Gutachten in den Bereichen […] Energie, Ökologie […] und Umweltschutz»
CH 788664
Kollektivmarke
Inhaber/-in:
Vereinigung (z. B. Verein, Genossenschaft, Gesellschaft…)
Wer darf die Marke verwenden:
Inhaber/-in und Mitglieder der Vereinigung
Ziel:
- Die Produkte/Dienstleistungen einer Vereinigung von denen anderer Anbieter zu unterscheiden.
- Die Vereinigung gestattet ihren Mitgliedern, die Marke zu verwenden.
Reglement:
Ja
Nachhaltigkeitskriterien:
Die/der Inhaber/-in kann im Reglement Nachhaltigkeits- und Qualitätskriterien festlegen, die Waren und Dienstleistungen erfüllen müssen, die mit der Marke gekennzeichnet sind.
Beispiele für eingetragene Marken
CH 548999
Garantiemarke
Inhaber/-in:
Natürliche oder juristische Person, die bestimmte Eigenschaften der Produkte/Dienstleistungen garantiert (z. B. Qualität oder geografische Herkunft)
Wer darf die Marke verwenden:
Privatperson oder juristische Person, sofern die von ihr beanspruchten Waren und Dienstleistungen die im Reglement vorgesehenen gemeinsamen Merkmale erfüllen (unter der Kontrolle der Markeninhaberin/des Markeninhabers) .
⚠ Die/der Markeninhaber/-in ist nicht berechtigt, diese selbst zu verwenden, ebenso wenig wie Personen, die in einer engen Wirtschaftsbeziehung zu ihr/ihm stehen.
Ziel:
Die Produkte/Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Anbieter zu unterscheiden.
Gewährleistung gemeinsamer Merkmale von Produkten oder Dienstleistungen (z. B. vegan oder geografische Herkunft)
Reglement:
Ja
Nachhaltigkeitskriterien:
Die gemeinsamen Merkmale werden durch ein Kontrollsystem gewährleistet, für das die/der Inhaber/-in die Verantwortung trägt.
Beispiele für eingetragene Marken
CH 816539
Es gibt auch noch die Kategorie «geografische Marken». Diese Kategorie kommt jedoch im Bereich der grünen Marken nicht direkt zum Tragen, da sie zwingend eine vorgängige Registrierung oder eine von der Schweiz anerkannte ausländische (kontrollierte) Ursprungsbezeichnung, geografische Angabe oder das Bestehen einer Verordnung des Bundesrates beziehungsweise eine gleichwertige ausländische Regelung voraussetzt.
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