Für IP-Professional
Sie befinden sich auf dem Portal für Fachleute, die im Bereich des Geistigen Eigentums arbeiten. Hier finden Sie Direktzugänge zu allen notwendigen Hilfsmitteln.
Export
Schutzrechte gelten grundsätzlich nur innerhalb der Grenzen des Staates, der sie erteilt. Ein Schweizer Patent schützt eine Erfindung also nur in der Schweiz und in Liechtenstein. Haben Sie Ihre Erfindung auch im Ausland geschützt? Bevor Sie exportieren und vor allem wenn Sie die Erfindung im Ausland nicht geschützt haben, müssen Sie sicherstellen, dass Sie in den anvisierten Märkten keine Schutzrechte von Dritten verletzen.
Gut zu wissen
- Inhaber von geschützten Marken und Designs sowie von Urheberrechten können sich gegen den Import und Export von Fälschungen und Piraterieprodukten wehren. Beantragen Sie beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit entsprechende Hilfeleistungen. Die Zollbeamten können darauf verdächtige Produkte vorübergehend an der Grenze zurückhalten. Weitere Informationen und Merkblätter finden Sie auf der Website des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (www.bazg.admin.ch).
Weitere Informationen
Hilfe
Recherchen
Aktuelles
30.06.2023 | Patente, Marken, Design
Harmonisierung und teilweise Revision der Richtlinien per 1. Juli 2023
...mehr lesen
16.06.2023 | Patente, Marken, Design, IGE.IPI
Das IGE vereinfacht die Verwaltung von Schutzrechten mit neuen Online-Services
...mehr lesen
Agenda
13.02.2023 | Weiterbildung, Veranstaltung
Zoom-Anlass “Geschäftsideen schützen! – Aber wie?»
...mehr lesen
19.01.2023 | Recht und Politik, Veranstaltung
Fachtagung: «Geistiges Eigentum und Nachhaltigkeit» der Universität Genf
...mehr lesen
07.07.2022 | Patente, Weiterbildung, Veranstaltung
IP@Lunch: Revidiertes Schweizer Patentgesetz - Ein Mehrwert?
...mehr lesen