Begriffsbestimmung und Beispiele

Im Gegensatz zum Begriff «Personendaten» enthält die Schweizer Gesetzgebung keine Definition des Begriffs «Sachdaten». Diese können nur als Gegenteil des im Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) verankerten Begriffs «Personendaten» definiert werden: «Daten, die keine Personendaten sind».


Diese Definition bietet jedoch keine Grundlage, um eindeutig zu bestimmen, ob Daten als «Personendaten» oder «Sachdaten» zu betrachten sind. Die Unterscheidung zwischen Personendaten und Sachdaten ist jedoch von zentraler Bedeutung, weil im ersten Fall die Verarbeitung den strengen Bestimmungen des DSG untersteht, während im zweiten Fall die Regeln des DSG nicht zur Anwendung gelangen.


Meteorologische und topografische Daten, Katasterinformationen und von Maschinen (z. B. Werkzeugmaschinen in industriellen Produktionsketten) erzeugte Daten sind eindeutig Sachdaten.


Auch die obligatorischen Angaben auf der Kennzeichnung von Lebensmitteln oder Verzeichnisse der touristischen Sehenswürdigkeiten einer Stadt oder Region sind Sachdaten. Letztere werden im Übrigen von verschiedenen Teilnehmern desselben Marktes in der Schweiz bereits zusammengeführt (eine «Zugangslösung» unter vielen) und gemeinsam kommerziell bewirtschaftet.

 
 

«Smart Farming»

Der Zugang zu Sachdaten ist von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Am einfachsten lässt sich dies am besonders aufschlussreichen Beispiel der Landwirtschaft zeigen: Dort generieren die mit entsprechenden Sensoren ausgerüsteten Traktoren, Zisternen, Silos, Melkmaschinen, Ställe etc. riesige Mengen an Daten, mit denen die Effizienz nicht nur für die Landwirte, sondern auch für verschiedene andere Sektoren deutlich gesteigert werden kann. Für die von den Landwirtschaftsbetrieben erzeugten Sachdaten interessieren sich auch die Hersteller von Landmaschinen, Tierfutter und Saatgut sowie Regierungsstellen und weltweit tätige Händler von landwirtschaftlichen Produkten, um die Logistik frühzeitig anzupassen. Schliesslich sind diese Daten auch für die Finanz- und Versicherungsbranche im Sinne eines effizienten Kapitaleinsatzes von grossem Wert.

 

 

«Multimodale Mobilität»

In Zukunft soll es möglich sein, mit einem Klick im Internet oder einer Handy-App massgeschneiderte Angebote mit mehreren Verkehrsmitteln zusammenzustellen und zu kaufen. Dadurch können der öffentliche Verkehr, Sharing-Autos,  Velos und  Miniscooter sowie Taxis und weitere Mobilitätsangebote einfach kombiniert werden. Die zur Verfügung stehenden Verkehrsangebote lassen sich so gezielter nutzen und auslasten. Das Gesamtverkehrssystem wird dadurch effizienter und nachhaltiger. Wichtigste Voraussetzung dafür ist der möglichst einfache und sichere Zugang zu den Sachdaten der verschiedenen Akteure. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation den Auftrag erteilt, im Sinne eines Service public eine «Nationale Dateninfrastruktur Mobilität» (NaDIM) zum Austausch von Mobilitätssachdaten (Fahrpläne, Verfügbarkeit, Standort, Tarife etc.) aufzubauen.

 

 

«Tourismus»

Lokale und regionale Websites touristischer Leistungsträger (Hotel- und Restaurantbetreiber, Kulturstätten, Unterhaltungseinrichtungen, Sehenswürdigkeiten, Mobilitätsdienstleister etc.) können nur sehr beschränkt mit den weltweiten Tourismus-Plattformen (Google, Booking.com, Airbnb etc.) konkurrieren. Umso wichtiger ist es daher, die eigenen Sachdaten (Öffnungszeiten, Preise und Leistungen) und Content-Elemente für die globalen Plattformen offen zugänglich und damit für ein breites Publikum sichtbar zu machen. Ausserdem nehmen Kundinnen und Kunden in der Regel nicht nur eine einzige touristische Dienstleistung an einem bestimmten Ort in Anspruch, sondern besuchen eine Region und möchten dort eine ganze Palette an touristischen Angeboten nutzen. Entsprechend arbeiten renommierte Tourismusorganisationen mittlerweile zusammen, um ihre Daten nicht mehr nur auf ihren eigenen Websites und Anwendungen aufzuschalten, sondern auch auf verschiedenen grösseren Plattformen verfügbar zu machen.

 

 

«Zugverspätungen»

Laut Schätzungen der Europäischen Kommission können durch Echtzeit-Benachrichtigung über verspätete Züge 27 Millionen Arbeitsstunden eingespart werden. Dies summiert sich auf 740 Millionen Euro an Arbeitskosten.

 

Jobs

 

Jobs