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Aktualitäten
Schutzvoraussetzungen
Vom Designschutz können Kreationen profitieren, wenn sie diese Bedingungen erfüllen:
- Das Design muss neu sein. Diese Bedingung ist erfüllt, wenn kein anderes identisches Design vor der Hinterlegung veröffentlicht wurde.
- Das Design muss Eigenart aufweisen. Diese Bedingung ist erfüllt, wenn es sich von bestehenden Gestaltungen in wesentlichen Punkten genügend unterscheidet.
- Das Design darf weder gesetzeswidrig noch anstössiger Natur sein.
Die Neuheit wird in der Schweiz bei der Designhinterlegung nicht geprüft. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sie selbst zu prüfen: Recherchieren Sie in Datenbanken, z. B. in Swissreg nach nationalen Designs oder über Designview, wenn Sie die Daten weiterer Länder recherchieren möchten. Schauen Sie auch in Fachgeschäften, bei der Konkurrenz, auf Messen und in der Literatur, ob identische oder ähnliche Designs bereits umgesetzt worden sind.
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