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Übersicht über die wichtigsten Gebühren im schweizerischen, europäischen und internationalen Patentverfahren
Stand 1. April 2023
Schweizer Patentanmeldungen
Anmeldung, Prüfung und Erteilung
CHF 200 | |
CHF 500 | |
Anspruchsgebühr (vom 11. Patentanspruch an, für jeden weiteren Patentanspruch) | CHF 50 |
Gebühr für die beschleunigte Durchführung der Sachprüfung (zusätzlich zur Prüfungsgebühr und vor Aufnahme der Sachprüfung zu bezahlen) | CHF 200 |
Fakultative Recherchen
CHF 500 | |
Recherche internationaler Art (für schweizerische Erstanmeldungen) | CHF 1363 |
Jahresgebühren
Jahr nach der Anmeldung | |
---|---|
4 | CHF 100 |
5 | CHF 120 |
6 | CHF 140 |
7 | CHF 160 |
8 | CHF 180 |
9 | CHF 220 |
10 | CHF 260 |
11 | CHF 300 |
12 | CHF 340 |
13 | CHF 400 |
14 | CHF 460 |
15 | CHF 520 |
16 | CHF 600 |
17 | CHF 680 |
18 | CHF 760 |
19 | CHF 860 |
20 | CHF 960 |
Zuschlag für die verspätete Zahlung einer Jahresgebühr | CHF 50 |
Weitere Gebühren
Weiterbehandlungsgebühr (bei verpasster Frist, Art. 46a Abs. 2 PatG) | CHF 100 |
Wiedereinsetzungsgebühr (bei verpasster Frist, Art. 15 Abs. 2 PatV) | CHF 500 |
Einspruchsgebühr (für die Einsprache gegen ein Patent) | CHF 800 |
Ergänzende Schutzzertifikate (ESZ) und pädiatrische ergänzende Schutzzertifikate (PESZ)
Anmeldung
Anmeldegebühr für ein ESZ | CHF 2500 |
Anmeldegebühr für die Verlängerung eines ESZ | CHF 1500 |
Anmeldegebühr für ein pädiatrisches ESZ | CHF 3000 |
Jahresgebühren
Jahr nach der Anmeldung | |
---|---|
1 | CHF 1060 |
2 | CHF 1160 |
3 | CHF 1260 |
4 | CHF 1360 |
5 | CHF 1460 |
6 (aufgrund der max. Schutzdauer von 5,5 Jahren fällt max. eine halbe sechste Jahresgebühr an) | CHF 1560 |
Zuschlag für die verspätete Zahlung einer Jahresgebühr | CHF 50 |
Weitere Gebühren
Widerrufsgebühr (Widerruf der Verlängerung eines ESZ durch einen Dritten) | CHF 800 |
Europäische Patentanmeldungen
Die Anmeldung zum europäischen Patent können Sie bei uns einreichen, Schweizer Domizil vorausgesetzt. Bis zur Erteilung fallen beim Europäischen Patentamt Anmelde-, Recherche-, Benennungs- und Prüfungsgebühren an sowie vom dritten Jahr an Jahresgebühren. Die Erteilung ist ebenfalls gebührenpflichtig.
Gebühren des Europäischen Patentamts
Nach der Erteilung des Patents bezahlen Sie nationale Jahresgebühren in denjenigen Ländern, in denen Sie das Patent aufrechterhalten wollen.
Internationale Patentanmeldungen (PCT)
Eine internationale Patentanmeldung können Sie bei uns einreichen. In diesem Fall ziehen wir bei Ihnen die Anmeldegebühr, die internationale Recherchegebühr sowie die Übermittlungsgebühr ein. Die Gebühr für die internationale vorläufige Prüfung ist dem Europäischen Patentamt zu bezahlen.
Nach der Anmeldung und vorläufigen Prüfung bezahlen Sie Jahresgebühren in denjenigen Ländern, in denen Sie das Patent erlangen und aufrechterhalten wollen.
Gebühren PCT-Patentanmeldungen
Internationale Anmeldegebühr (bis 30 Seiten inkl. Antragsformular) | CHF 1330 |
ab der 31. Seite, zusätzlich (pro Seite) | CHF 15 |
Ermässigungen bei elektronischer Einreichung der Anmeldung: | |
wenn der Antrag zeichenkodiert ist | CHF 200 |
wenn der Antrag, die Beschreibung, die Ansprüche und die Zusammenfassung zeichenkodiert sind | CHF 300 |
Internationale Recherchegebühr | CHF 1751 |
Übermittlungsgebühr | CHF 100 |
Zuschlag für verspätete Zahlung: 50% der betreffenden Gebühr(en); mind. 100, max. 665 CHF | |
Gebühr für die internationale vorläufige Prüfung | EUR 1830 |
Bearbeitungsgebühr für die internationale vorläufige Prüfung | EUR 183 |
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