Verlängerung des Schutzes für an Kindern geprüfte Arzneimittel

Arzneimittelhersteller können den Schutz für ein zugelassenes Erzeugnis mittels eines ergänzenden Schutzzertifikats (ESZ) um bis zu fünf Jahre nach Ablauf des Patentschutzes verlängern lassen. Ausserdem können sie, wenn sie zu einem Arzneimittel pädiatrische Studien durchgeführt haben, den Schutz um (gegebenenfalls weitere) sechs Monate verlängern lassen (so genannte pädiatrische Verlängerung).  

 

Die sechsmonatige Verlängerung kann auf zwei Arten erreicht werden:

  • entweder indem ein bereits erteiltes (herkömmliches) ESZ verlängert wird, oder, wenn noch kein herkömmliches ESZ vorliegt
  • durch ein pädiatrisches ergänzendes Schutzzertifikat (PESZ), welches direkt an die Patentlaufzeit anknüpft.
 

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