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Wie kann ich beweisen, dass ich der Urheber eines Werks bin?
Für das Urheberrecht gibt es kein Register, da der Urheberrechtsschutz automatisch entsteht. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, um in einem Streitfall zu beweisen, dass Sie Urheber eines Werks sind:
- Sie können Zeugen beibringen.
- Sie können Ihr Werk bei einem Notar oder Anwalt hinterlegen; so sind Sie in der Lage, zu beweisen, dass Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt über ein Werk verfügt haben.
- Schliesslich kennt das Urheberrechtsgesetz (URG) eine «Vermutung der Urheberschaft». Solange nichts Anderes nachgewiesen ist, gilt als Urheber, wer auf den Werkexemplaren oder bei der Veröffentlichung des Werks mit seinem Namen, einem Pseudonym oder einem Kennzeichen genannt ist.
Aktuelles
Agenda
13.02.2023 | Weiterbildung, Veranstaltung
Zoom-Anlass “Geschäftsideen schützen! – Aber wie?»
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19.01.2023 | Recht und Politik, Veranstaltung
Fachtagung: «Geistiges Eigentum und Nachhaltigkeit» der Universität Genf
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07.07.2022 | Patente, Weiterbildung, Veranstaltung
IP@Lunch: Revidiertes Schweizer Patentgesetz - Ein Mehrwert?
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