Das Patent wurde erteilt – was nun?
Mit der Erteilung erhält die angemeldete Erfindung Patentschutz in der Schweiz. Der Patentinhaber kann nun den Patentschutz verteidigen und kommerziell verwerten.
Mit der Erteilung erhält der Patentinhaber eine Urkunde. Die Patentschrift wird im Register eingetragen und auf www.swissreg.ch veröffentlicht.
Nach der Patenterteilung können Sie folgende Themen interessieren:
- Binnen neun Monaten ab Erteilung können Dritte Einspruch gegen das Patent einlegen.
- Mit der Zahlung der Jahresgebühr bleibt das Patent ein weiteres Jahr in Kraft.
- Produkte dürfen als patentrechtlich geschützt gekennzeichnet werden.
- Der Patentinhaber kann wirtschaftlichen Nutzen aus dem Patent ziehen.
- Das Patent kann angefochten werden.
- Der Patentinhaber kann sein Patent in der Schweiz durchsetzen.
- Wir empfehlen, den Registereintrag allenfalls anzupassen.
- Für Patente auf Arznei- oder Pflanzenschutzmittel kann ein Ergänzendes Schutzzertifikat beantragt werden.
Nach der Erteilung ist das IGE die einzige zuständige Registerbehörde. Wenn das Europäische Patentamt ein für die Schweiz und Liechtenstein gültiges Patent erteilt hat, meldet es dies automatisch dem IGE. Das Patent wird sodann im Schweizer Register nachgeführt.
Warnung vor gefälschten Gebührenrechnungen:
Es kommt immer wieder vor, dass Ihnen Firmen oder Einzelpersonen unaufgefordert Eintragungen in Register anbieten. Diese Register sind nur von geringem oder gar keinem Wert bzw. sie existieren gar nicht. Das Gleiche gilt für Angebote, die Ihre Erfindung verwerten oder im Ausland anmelden wollen. Wir empfehlen Ihnen, gegenüber solchen Angeboten zurückhaltend zu sein.