Die Beschleunigung der Sachprüfung

Das Erteilungsverfahren dauert gewöhnlich mehrere Jahre. Es kann jedoch nützlich sein, möglichst rasch ein Patent zu erhalten. In diesem Fall können Sie bei uns einen Antrag auf ein beschleunigtes Verfahren stellen.

 

Antrag auf beschleunigte Sachprüfung

Im Normalfall werden Patentanmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs beim IGE sachlich geprüft. Dies beginnt ungefähr drei Jahre nach der Anmeldung. Im Hinblick auf eine allfällige Patentgesetzrevision werden wir diese Zeitspanne nach und nach auf zwei Jahre kürzen.

 

Das beschleunigte Verfahren kann eine Veröffentlichung des Patents während des Prioritätsjahrs zur Folge haben. Da die Erteilung des Patents nach Ablauf des Prioritätsjahres für den Anmelder in der Regel vorteilhafter ist, kontaktieren wir in solchen Fällen den Patentbewerber. Er kann dann wählen, ob das Patent vor oder nach Ablauf der Prioritätsfrist erteilt und publiziert werden soll.


Sofern ein Schweizer Patent innerhalb von 18 Monaten nach dem Prioritätsdatum erteilt wird, erfolgt weder eine Offenlegung der eingereichten technischen Unterlagen noch die Veröffentlichung eines allfälligen Rechercheberichts.

 

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