Die Schweizer Patentanmeldung

Schweizer Patentanmeldungen reichen Sie direkt bei uns ein. Wir prüfen Ihre Anmeldung und erteilen gegebenenfalls nach einem allfälligen Beanstandungsverfahren ein Schweizer Patent. Dieses gilt für die Schweiz und Liechtenstein.


Die vier Etappen von der Erfindung bis zum Schweizer Patent:

  1. Die Anmeldung: Sie enthält den Antrag auf ein Patent sowie die technischen Unterlagen. Das IGE prüft die Anmeldung in einem ersten Schritt formal. Sind alle Bedingungen erfüllt, wird die Anmeldung nach 18 Monaten veröffentlicht.
  2. Die Sachprüfung: Die Patentexperten des IGE prüfen, ob die technischen Unterlagen die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Ist die Erfindung patentierbar? Ist die Patentanmeldung für Fachleute nachvollziehbar? Sind die Patentansprüche klar und verständlich? Wissen die interessierten Kreise (Fachleute, Öffentlichkeit und allenfalls ein Gericht) anhand der Patentansprüche, was genau durch das Patent geschützt werden soll?
  3. Die Erteilung oder Zurückweisung: Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erteilt das IGE das Schweizer Patent. Es wird veröffentlicht und gilt für die Schweiz und Liechtenstein.
  4. Die Verwaltung und Registerführung: Der Rechtsstand des Patents (ist es z. B. in Kraft oder gelöscht?) wird im vom IGE geführten Register eingetragen und auf Swissreg publiziert.

Bei Fragen geben wir gerne Auskunft, bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Eine Patentanmeldung fehlerfrei zu erstellen und allfällige Beanstandungen richtig zu beantworten kann für Personen ohne Erfahrung im Patentwesen schwierig sein. Das gilt für nationale Anmeldungen und auch für internationale Anmeldungen. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall dringend, sich von einem Patentanwalt beraten zu lassen.

 

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