Waren- und Dienstleistungsverzeichnis
Marken sind nicht abstrakt, sondern nur in Verbindung mit bestimmten Waren und Dienstleistungen geschützt. Bei der Markenanmeldung müssen Sie angeben, für welche Waren und Dienstleistungen Sie die Marke eintragen wollen.
Alle Waren und Dienstleistungen sind gemäss der «Internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen nach dem Abkommen von Nizza» (sog. Nizza-Klassifikation) in insgesamt 45 Klassen eingeteilt. Bezeichnen Sie bitte die Waren und/oder Dienstleistungen präzise, damit Ihre Marke für diejenigen Produkte geschützt ist, für welche Sie sie benutzen wollen. Eine Erweiterung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses ist nach der Markeneintragung nicht möglich.
Die Oberbegriffe der Klassenüberschriften der 45 Klassen decken die Hauptwaren und -dienstleistungen der jeweiligen Klassen ab. In jeder Klasse gibt es jedoch auch Waren und Dienstleistungen, die diesen Oberbegriffen nicht zugeordnet werden können. Diese müssen Sie bei der Anmeldung separat angegeben.
Beispiel: Der Klassentitel der Klasse 15 lautet «Musikinstrumente; Notenständer und Ständer für Musikinstrumente; Taktstöcke». Nicht alle dieser Klasse zugeordneten Waren sind jedoch durch diese Oberbegriffe abgedeckt. Z.B. fallen „Blasebälge für Musikinstrumente“, „Bogenhaare für Saiteninstrumente“ oder „Futterale für Musikinstrumente“ unter keinen dieser Oberbegriffe.
Klassifikationshilfe
Die Klassifikationshilfe des Instituts erlaubt die Suche nach Waren- und Dienstleistungsbegriffen und hilft Ihnen beim Zusammenstellen und richtigen Klassieren der Waren und Dienstleistungen.
Fragen zur korrekten Klassierung von Waren und Dienstleistungen richten Sie direkt an: wdl. Sind Sie unsicher, für welche Waren und/oder Dienstleistungen Sie Ihre Marke schützen sollen, empfehlen wir Ihnen, einen @ipi .chMarkenberater zu konsultieren.
Gut zu wissen
Benennen Sie die Waren und Dienstleistungen präzise. Das Prüfungsverfahren kann sich erheblich verzögern, wenn unbestimmte Begriffe verwendet werden. Zudem können identische und ähnliche Marken grundsätzlich nur miteinander kollidieren, wenn sie für identische oder ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen eingetragen sind.
Benutzen Sie Ihre Marke in Verbindung mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen innerhalb von fünf Jahren nach der Eintragung. Sonst können Sie Ihren Markenschutz verlieren (Überwachung und Verteidigung der Marke).
Nutzen Sie die Klassifikationshilfe, um den Prüfungsvorgang zu beschleunigen. Sind die Waren und Dienstleistungen in Ihrer elektronischen Anmeldung grösstenteils grün eingefärbt, gelangt Ihr Gesuch in die vorgezogene Markenprüfung.
Aktuelles
01.01.2021 | Recht und Politik
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18.12.2020 | Medienmitteilung, Herkunftsangaben, Recht und Politik
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30.09.2020 | Veranstaltung, IGE.IPI, Engagement
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24.02.2020 | Recht und Politik, Veranstaltung, Weiterbildung
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