Design durchsetzen

 

Setzen Sie Ihr Design durch!

Als Inhaber eines eingetragenen und gültigen Designs können Sie Dritte von dessen Nutzung ausschliessen. Andere dürfen Ihr Design nicht verkaufen, herstellen oder aus dem Ausland in die Schweiz einführen. Die Verantwortung dafür liegt bei Ihnen! Beobachten Sie den Markt und besonders Ihre Mitbewerber bzw. deren Produkte. Designrechte werden oft auch unabsichtlich verletzt.

 

Verwarnungsschreiben

Profitiert jemand ohne Erlaubnis von Ihrem Design? Gehen Sie bei solchen Konflikten überlegt vor. Dokumentieren Sie sorgfältig die unerlaubten Handlungen. Ziehen Sie früh einen Spezialisten bei, der Ihnen hilft, die Situation zu analysieren. Häufig genügt ein Verwarnungsschreiben an den Verletzer. Weisen Sie darin in sachlichem Ton auf das festgestellte Vergehen im Zusammenhang mit ihrem Design hin. Legen Sie die Rechtslage dar sowie die Konsequenzen bei weiteren Verfehlungen. Suchen Sie die aussergerichtliche Einigung – sie ist schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren. Führt dieses Vorgehen nicht zum Erfolg, können Sie vor Gericht zivil- oder strafrechtlich auf Designverletzung klagen.

 

Hilfe durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit

Als Rechteinhaber können Sie beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) einen Antrag auf Hilfeleistung stellen. Gegen eine Gebühr kontrollieren die Fachleute am Zoll anschliessend Postsendungen und das Gepäck von Reisenden und können Waren bei einem Fälschungsverdacht zurückbehalten.

 

Weitere Informationen zu Fälschung und Piraterie finden Sie auf unserer Website.

 

 

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