Kann ich meine Urheberrechte übertragen?

Ja, grundsätzlich können Sie Ihre Urheberrechte z. B. verkaufen oder gewisse Handlungen mittels Lizenz erlauben. Allerdings können Sie Ihre «Urheberpersönlichkeitsrechte», wie z. B. das Recht, als Urheber/in genannt zu werden, nicht übertragen. Ein solcher Vertrag wäre ungültig.

 

Sie können Ihre Urheberrechte nicht nur schriftlich, sondern auch mündlich oder gar stillschweigend übertragen. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) verfügt über keine Musterverträge. Wir raten grundsätzlich davon ab, Vorlagen aus dem Internet zu übernehmen. Es ist besser, das Gewollte in eigenen Worten zu formulieren. Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der auf Urheberrecht oder Lizenzvertragsrecht spezialisiert ist. Sie finden die entsprechenden Personen z. B. über die Suchmaschinen des Schweizerischen Anwaltsverbandes oder der Demokratischen Juristinnen und Juristen der Schweiz.

 

Urheberrechte und verwandte Schutzrechte sind auch vererblich. Stirbt der Rechteinhaber und sind die Rechte nicht vorher an einen Dritten, wie etwa einen Produzenten, abgetreten worden, gehen sie auf die Erben über.

 

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