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Aktualitäten
Wer hat die Urheberrechte am Arbeitsergebnis?
Die Urheberrechte hat die Person, die das Werk erschaffen hat. Das gilt auch in Unternehmen: Die Urheberrechte an den bei der Berufsausübung erschaffenen Werken wie Texte, Grafiken oder Zeichnungen stehen dem Arbeitnehmer zu. Will der Arbeitgeber die Rechte beanspruchen, muss er sie sich durch den Arbeitnehmer abtreten lassen. Eine solche Rechtsabtretung wird mit Vorteil im Arbeitsvertrag vereinbart, kann aber auch stillschweigend erfolgen.
Eine Ausnahme sieht das Gesetz für Computerprogramme vor: Allein der Arbeitgeber ist berechtigt, die von den Mitarbeitenden im Rahmen des Arbeitsverhältnisses entwickelten Programme zu nutzen.
Aktuelles
27.06.2025 | Patente, Weiterbildung, IGE.IPI
Unterstützung für die Patentanwältinnen von morgen
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20.06.2025 | Medienmitteilung, Recht und Politik, Urheberrecht, News
Leistungsschutz für Medien: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes
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13.06.2025 | Medienmitteilung, Design, News
Bundesrat heisst internationalen Designrechtsvertrag gut
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Agenda
27.06.2025 | Patente, Weiterbildung, IGE.IPI
Unterstützung für die Patentanwältinnen von morgen
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23.10.2024 | Veranstaltung, Herkunftsangaben, IGE.IPI, News
Internationales Treffen von juristischen Experten für geografische Angaben
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