Beanstandung des Aktualisierungsprogramms einer Spielkonsole

Ein Hersteller von Spielkonsolen hat im Frühling 2010 seinen Kunden ein Aktualisierungsprogramm zur Verfügung gestellt, das ihnen neue Verwendungsmöglichkeiten, insbesondere das Abspielen von Bluray-Discs, erschlossen hat. Durch diese Aktualisierung der Firmware werden jedoch auch bisher mögliche Funktionen der Spielkonsole aufgehoben. Gesperrt wird insbesondere die Verwendung von Open-Source-Software, mit der auch E-Mail-Dienste und Office-Programme auf der Spielkonsole eingerichtet werden konnten.

Auf Ratschlag einer Konsumentenorganisation haben sich mehrere User der Spielkonsole in dieser Sache an die BTM gewendet und die mit dem Aktualisierungsprogramm verbundene Funktionsbeschränkung beanstandet. Die Untersuchung der entsprechenden Meldungen hat bestätigt, dass mit der Aktualisierung der Spielkonsole die Funktion deaktiviert wird, andere Betriebssysteme zu installieren. Die Herstellerfirma hat diese TM damit begründet, dass die vorerwähnte Funktion dazu missbraucht wurde, illegal heruntergeladene Spiele bzw. Raubkopien von urheberrechtlich geschützten Inhalten auf der Spielkonsole zu verwenden. Durch die beanstandete Massnahme sollte das Hacking-Risiko vermindert und damit die mit der Spielkonsole angebotene Hardware-Plattform für die Produzenten von Computerspielen und anderen Programmen sicherer gemacht werden. Soweit diese Funktionsbeschränkung unerlaubte Verwendungen von geschützten Inhalten verhindert, ist sie zumindest aus urheberrechtlicher Sicht gerechtfertigt, auch wenn sie darüber hinaus die durch eine Schutzausnahme gewährleistete Werkverwendung beeinträchtigen kann.

Die Herstellerfirma hat ihre Stellungnahme zu der sich aus dem Aktualisierungsprogramm ergebenden Funktionsbeschränkung allerdings mit der Auflage der Geheimhaltung verbunden. Es war der BTM deshalb nicht möglich, den Usern der Spielkonsole die von der Herstellerfirma ins Feld geführten Argumente und die damit verbundenen Erklärungen zur Kenntnis zu bringen. Das ist insofern bedauerlich, als damit die Chance für eine bessere Akzeptanz der von den Konsumenten beanstandeten Funktionsbeschränkung verpasst worden ist.

 

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