Auswirkungen der Kopiersperren im Bereich der Online-Angebote

Gestützt auf eine in der Fachliteratur geäusserte Vermutung ist die BTM der Frage nachgegangen, ob Internetshops ihren Kunden Musik ohne Kopiersperre zu einem höheren Preis anbieten als kopiergeschützte Musik. Das würde zu einer Doppelbelastung der Konsumenten führen, weil diese über die Leerträgervergütung gemäss Art. 20 Abs. 3 URG bereits eine Entschädigung für das Vervielfältigen von Werken zum privaten Gebrauch bezahlen. Die Kopiersperre würde also in diesem Fall ein fragwürdiges Geschäftsmodell stützen. Die sich aus der Anwendung einer Kopiersperre ergebende Beeinträchtigung der Schutzausnahme des Eigengebrauchs ist nämlich nur gerechtfertigt, wenn dies geschieht, um den Schutz vor unerlaubten Werkverwendungen zu gewährleisten.

Die Untersuchungen der BTM haben jedoch die Befürchtung nicht bestätigt, dass Internetmusikshops Kopiersperren als Instrument der Preisgestaltung missbrauchen. Da inzwischen über das Internet nur noch kopierfreie Musik angeboten wird, scheint in diesem Bereich die Gefahr einer missbräuchlichen Anwendung von TM auch für die Zukunft gebannt zu sein.

 

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