Patentanmeldeverfahren kombinieren

National, europäisch und PCT – ein Beispiel

 

Das nationale, das europäische und das internationale Anmeldeverfahren lassen sich kombinieren. Die folgende, frei erfundene Geschichte zeigt, wie auf dem Weg zum Patentschutz verschiedene Überlegungen zu verschiedenen Anmeldeverfahren führen.

Giovanni, eigenständiger Apotheker in der Schweiz, hat ein vorteilhaftes Verfahren zur Herstellung von Medikamentenkapseln entwickelt. Die Laborversuche haben ihn von der Machbarkeit überzeugt. Bevor er mit der Produktionsleiterin eines mittelständischen Unternehmens über die Industrialisierung seines Verfahrens spricht, will Giovanni die Erfindung schützen.

Giovannis Mittel sind begrenzt, er beantragt ein Schweizer Patent. Zur Klärung der Neuheit seiner Erfindung lässt er eine Recherche zur schweizerischen Patentanmeldung durchführen. Die Produktionsleiterin Natascha ist von Giovannis Verfahren beeindruckt. Das inzwischen vorliegende Rechercheergebnis befürwortet ausserdem die Patentierbarkeit. Sie überzeugt die Geschäftsleitung, mit Giovanni eine Lizenzvereinbarung zu treffen. Giovanni meldet das Herstellverfahren noch innerhalb der Prioritätsfrist der Schweizer Patentanmeldung im PCT-Verfahren an. Zwei Jahre später setzt das Unternehmen das Herstellverfahren gewinnbringend ein. Kein anderer Betrieb ist aber an einer Lizenz interessiert, und Nataschas Unternehmen selbst will nicht über Europa hinaus tätig werden.
Giovanni und Natascha entscheiden, die PCT-Anmeldung im EP-Verfahren weiterzuführen.Während der Patentprüfung beim Europäischen Patentamt lässt Giovanni die Prüfung der Schweizer Patentanmeldung aussetzen. Giovanni kann diese wieder aufnehmen, sollte Natascha das europäische Patent z. B. aus Kostengründen nicht weiterverfolgen.

 

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