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Ein Patent ist ein Schutzrecht für eine technische Erfindung. Es erlaubt Ihnen, anderen während bis zu 20 Jahren zu verbieten, Ihre Erfindung gewerblich zu nutzen. In den Ländern, in welchen Sie ein gültiges Patent besitzen, bestimmen Sie, wer Ihre Erfindung z. B. herstellen, verkaufen oder einführen darf. Sie können Ihr Patent auch handeln, z. B. verkaufen, oder die Nutzung der Erfindung lizenzieren.
Patentieren lassen sich Produkte (z. B. beheizbare Skischuhe) und Verfahren (z. B. ein Verfahren zum Gefriertrocknen von Kaffee). Voraussetzung ist, dass die Erfindung ein Problem auf neue, nicht naheliegende und technische Weise löst. Beim Beispiel der Skischuhe wird das Problem der kalten Füsse beim Skifahren durch den Einbau selbstregulierender Heizelemente gelöst.
Nach Ablauf des Patentschutzes ist eine Erfindung Allgemeingut und kann von allen frei benutzt werden.
Patente schützen nur Erfindungen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung neu und erfinderisch sind. Im Schweizer Erteilungsverfahren werden diese zwei Voraussetzungen aber nicht geprüft: Ein Patent wird ohne Gewähr erteilt und kann von Dritten angefochten werden. Klären Sie deshalb die Neuheit Ihrer Erfindung mittels Recherchen vor oder nach der Anmeldung unbedingt selbst.
Ebenso liegt die Durchsetzung des Patents in Ihrer Verantwortung. Der Staat wacht nicht darüber, dass niemand gegen Patente verstösst. Sie müssen Verletzungen Ihres Patents selbst erkennen und Ihre Rechte verteidigen.
Als Gegenleistung für das exklusive Nutzungsrecht müssen Sie die technischen Grundgedanken Ihrer Erfindung preisgeben. Fachpersonen können dadurch nachvollziehen, wie die Erfindung funktioniert, und die Technik weiterentwickeln. So ziehen Patentinhaber und die Gesellschaft einen Nutzen.
Ein paar Beispiele zur Ansicht:
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