Das Anmeldeverfahren

Diese Punkte helfen Ihnen, das Anmeldeverfahren zu verstehen und die nötigen Unterlagen beim IGE einzureichen.


Sie haben Ihre Erfindung analysiert und können nun mit der Formulierung der technischen Unterlagen beginnen. Damit gemeint sind die Beschreibung Ihrer Erfindung sowie die Grundlage des Patentes, welches Sie anmelden wollen.

 

Anmeldung

Eine nationale Patentanmeldung besteht aus:

  • einem Antrag auf Erteilung eines Patentes für die Schweiz und Liechtenstein;
  • den technischen Unterlagen bestehend aus
    • einer Beschreibung der Erfindung, welche für einen Fachmann nachvollziehbar sein muss,
    • einem oder mehreren Patentansprüchen, welche den Schutzumfang definieren,
    • Zeichnungen zur Erläuterung der Beschreibung und
    • einer Zusammenfassung;
  • der Nennung des Erfinders
  • allfälligen Prioritätsunterlagen.

Als Anmeldedatum gilt der Tag, an dem mindestens der Antrag auf Patenterteilung und die Erfindungsbeschreibung beim IGE vorliegen. Bei postalischer Einreichung zählt der Tag eines lesbaren schweizerischen Poststempels.
Die vollständigen technischen Unterlagen müssen Sie innert drei Monaten einreichen. Alle weiteren Anmeldeunterlagen sind spätestens 16 Monate ab dem ältesten Prioritätsdatum einzureichen.

 

Eingangsprüfung/Formalprüfung

Wir prüfen Ihre Anmeldeunterlagen zunächst auf Vollständigkeit. Sind die Minimalanforderungen erfüllt, so erhalten Sie eine Hinterlegungsbescheinigung mit dem Anmeldedatum und der Anmeldenummer. Geben Sie die Anmeldenummer von diesem Zeitpunkt an in Ihrer Korrespondenz immer an.
Wir überprüfen auch, ob die Unterlagen die formellen Anforderungen erfüllen. Bei Mängeln bitten wir Sie, diese innert nützlicher Frist zu beheben oder fehlende Angaben nachzureichen.

 

Rechercheantrag

Zusammen mit der Anmeldung oder auch danach können Sie eine Recherche zur schweizerischen Patentanmeldung beantragen. Eine solche Recherche gibt Aufschluss über das Verhältnis Ihrer Erfindung zum Stand der Technik. Der Recherchebericht nennt die relevanten Dokumente zu Ihrer Erfindung. Er ermöglicht es Ihnen, die Neuheit und die erfinderische Tätigkeit zu beurteilen.

 

Veröffentlichung der Anmeldung

18 Monate nach der Anmeldung (oder nach dem frühesten Prioritätsdatum) wird die Patentanmeldung publiziert. Ein vom Anmelder bestellter Recherchebericht wird mitveröffentlicht. Die Publikation erfolgt auf Swissreg.

 

Änderungen der technischen Unterlagen

Änderungen der ursprünglichen Unterlagen unterliegen strengen Regeln. Eine Erweiterung der Offenbarung ist nicht möglich. Ohne Aufforderung durch das Institut darf ein Anmelder bis 16 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum:

  • offensichtliche Fehler in den technischen Unterlagen korrigieren;
  • einmalig neue Patentansprüche einreichen.
 

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