Swissness
Alles Wissenswerte zur Verwendung des Schweizerkreuzes zu Werbezwecken.
Grundsätzlich können alle grafisch darstellbaren Zeichen Marken sein, sofern sie geeignet sind, die Waren oder Dienstleistungen Ihres Unternehmens von denjenigen der Konkurrenz zu unterscheiden. Es gelten jedoch bestimmte Schutzvoraussetzungen:
Eine Marke wird nur eingetragen, wenn alle Schutzvoraussetzungen erfüllt sind. Zudem müssen alle Waren und Dienstleistungen richtig klassiert sein (siehe Änderungen des Markengesuchs). Wir prüfen angemeldete Zeichen als Folge der Mehrsprachigkeit unseres Landes immer auf der Basis aller drei Landessprachen sowie in Englisch.
Wir prüfen bei der Anmeldung nicht, ob eine Verwechslungsgefahr mit einer bereits eingetragenen Marke vorliegt. Der Anmelder hat beispielsweise durch entsprechende Recherchen (siehe Markenrecherchen) dafür zu sorgen, dass er mit seiner Marke nicht gegen ältere Schutzrechte verstösst.
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24.02.2020 | Recht und Politik, Veranstaltung, Weiterbildung
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08.11.2019 | Veranstaltung
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