Widerspruch einlegen
Wann Widerspruch einlegen?
Widerspruch gegen die Eintragung einer Marke eines Mitbewerbers sollten Sie einlegen, wenn Ihre Marken verwechselt werden könnten. Mit anderen Worten: Wenn der Eindruck erweckt wird, dass die betroffenen Waren oder Dienstleistungen vom gleichen Unternehmen (oder von miteinander verbundenen Unternehmen) stammen.
Beispiel
Wie vorgehen?
Wird eine Marke eines Mitbewerbers auf www.swissreg.ch veröffentlicht, können Sie bei uns bis drei Monate nach der Veröffentlichung Widerspruch (doc) gegen die Eintragung einlegen. Die entsprechende Gebühr von 800 CHF ist innerhalb der gleichen Frist zu bezahlen. Gewinnt Ihr Konkurrent, müssen Sie ihm in der Regel die Anwaltskosten erstatten.
Aktuelles
04.04.2018 | Engagement
Das IGE an der Erfindermesse in Genf vom 11.-15 April 2018: Gewinnen Sie je zwei Gratiseintritte!
...mehr lesen
20.03.2018 | ip-news
Patentanmeldungen aus der Schweiz sind 2017 auf neue Höchstmarke gestiegen
...mehr lesen
Agenda
07.03.2018 | Patente, Veranstaltung
Informationsveranstaltung zur Nutzung von strategischen Patentanalysen am 11.4.2018 in Zürich
...mehr lesen
14.02.2018 | Veranstaltung
Stakeholder Discussions on: Innovation, availability and affordability of medical products. Can we achieve it all?
...mehr lesen
27.09.2017 | Veranstaltung, Archiv 2017
Seminar IPI / LES: „Neueste Entwicklungen im Markenrecht“ am 9. November in Genf
...mehr lesen