Änderung des Markengesuchs

Es kann verschiedene Gründe dafür geben, dass Ihr Gesuch nicht angenommen worden ist:

 
  1. Es liegen formelle Mängel vor, d. h. dass beispielsweise Ihre Waren und Dienstleistungen nicht richtig klassiert sind (siehe Waren- und Dienstleistungsverzeichnis), oder dass die Wiedergabe der Marke mangelhaft ist.
  2. Es liegen materielle Mängel vor, d. h. vielleicht ist Ihre Marke täuschend oder nicht unterscheidungskräftig (siehe Schutzvoraussetzungen).
 

Wir informieren Sie schriftlich über die Art des Problems. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren: Wir werden versuchen, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden, damit Ihre Marke eingetragen werden kann – zum Beispiel, indem Sie die Marke oder die Liste der Waren und Dienstleistungen ändern. Entsprechende Briefwechsel oder Telefongespräche lösen keine zusätzlichen Kosten aus.

 

Gut zu wissen

 

Markengesuche können während des Eintragungsverfahrens kostenlos geändert werden.
Beachten Sie jedoch, dass bestimmte Änderungen an Ihrem Gesuch zu einer Verschiebung des Anmeldedatums führen.


Falls Ihre Marke trotz unserer gemeinsamen Anstrengungen die gesetzlichen Bedingungen für eine Eintragung nicht erfüllt, müssen wir Ihr Gesuch endgültig ablehnen.

 

 

Beispiel:

Der Fahrradhersteller Perrin meldet am 2. August 2023 seine Marke "Bicycle Star" an. Da dies für die beanspruchten Fahrräder aber rein anpreisend und daher nicht unterscheidungskräftig ist, wird die Marke zurückgewiesen. Perrin ändert deshalb seine Marke kostenlos in "Beltina Bicycle Star" um und teilt uns dies am 20. September 2023 mit. Sein Eintragungsgesuch wird nun gutgeheissen und die Marke ist vom 20. September 2023 an geschützt.

 

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