Verwendung von Swissness zu Werbezwecken
Die Bezeichnung «Schweiz» - allein oder zusammen mit anderen Begriffen wie «Made in Switzerland», «Schweizer Rezept» oder «Swiss Quality» verwendet - ist eine Herkunftsangabe. Bildzeichen wie das Schweizerkreuz, das Matterhorn, Wilhelm Tell oder die Helvetia gelten ebenfalls als Schweizer Herkunftsangaben.
Ein Produzent oder Dienstleistungsanbieter benötigt keine Bewilligung für die Verwendung der Herkunftsangabe «Schweiz». Diese kann folglich frei verwendet werden, sofern sie zutreffend ist, d.h. sofern die fraglichen Waren oder Dienstleistungen tatsächlich aus der Schweiz stammen.
Dies garantiert, dass Schweiz drin ist, wo Schweiz draufsteht. Unternehmen, die die Herkunftsangabe «Schweiz» verwenden wollen, müssen deshalb darauf achten, dass ihre Waren und Dienstleistungen den gesetzlich verankerten Kriterien für die Schweizer Herkunft entsprechen.
Im Gegensatz zum Schweizerkreuz ist der Gebrauch des Schweizer Wappens für private Unternehmen nicht erlaubt.
Aktuelles
01.01.2021 | Recht und Politik
Zeitschrift sic! ab 2021 in Partnerschaft mit dem Helbing Lichtenhahn Verlag
...mehr lesen
18.12.2020 | Medienmitteilung, Herkunftsangaben, Recht und Politik
Die Marke «Schweiz» ist angemessen geschützt
...mehr lesen
17.12.2020 | Patente, Medienmitteilung
Neuer Rekord: Über tausend Schweizer Erfindungen unter der Lupe
...mehr lesen
Agenda
30.09.2020 | Veranstaltung, IGE.IPI, Engagement
Swiss Innovation Forum 2020 wird zum Online-Festival
...mehr lesen
24.02.2020 | Recht und Politik, Veranstaltung, Weiterbildung
IP an der Hochschule: Im Herbst startet der «CAS IP Law»
...mehr lesen
08.11.2019 | Veranstaltung
Symposium zu neuen Ansätzen zur Verbesserung des Zugangs zu Arzneimitteln auf globaler Ebene
...mehr lesen