Herkunftskriterien für Dienstleistungen
Unternehmen dürfen ihren Service als schweizerische Dienstleistung bewerben, sofern das Unternehmen in der Schweiz einen tatsächlichen Sitz der Verwaltung hat.
Am Ort der tatsächlichen Verwaltung werden massgebliche Tätigkeiten ausgeübt und massgebliche Entscheide getroffen, die direkten Einfluss auf die Dienstleistung haben.
Das Gesetz trägt den unterschiedlichen Unternehmensstrukturen Rechnung. Ausländische Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen einer Schweizer Muttergesellschaft dürfen die Herkunftsangabe «Schweiz» verwenden, wenn gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Muttergesellschaft muss ihren Sitz in der Schweiz haben;
- Die Muttergesellschaft oder eine (tatsächlich von ihr beherrschte und im gleichen Land ansässige) Tochtergesellschaft wird tatsächlich von der Schweiz aus verwaltet;
- Die Herkunftsangabe wird für gleichartige Dienstleistungen der Mutter- und Tochtergesellschaft verwendet.
Somit ist sichergestellt, dass die Muttergesellschaft, die selber ebenfalls operativ tätig ist, eine genügende faktische Kontrolle über die von der ausländischen Tochtergesellschaft angebotenen Dienstleistungen ausüben kann.
Aktuelles
26.02.2021 | IGE.IPI, Medienmitteilung
Studie zeigt: Anlaufstellen für Schweizer Erfinder und Kreative erhalten gute Noten
...mehr lesen
22.02.2021 | Recht und Politik, Urheberrecht, BTM
Grenzenloser Filmkonsum?
...mehr lesen
01.01.2021 | Recht und Politik
Zeitschrift sic! ab 2021 in Partnerschaft mit dem Helbing Lichtenhahn Verlag
...mehr lesen
Agenda
30.09.2020 | Veranstaltung, IGE.IPI, Engagement
Swiss Innovation Forum 2020 wird zum Online-Festival
...mehr lesen
24.02.2020 | Recht und Politik, Veranstaltung, Weiterbildung
IP an der Hochschule: Im Herbst startet der «CAS IP Law»
...mehr lesen
08.11.2019 | Veranstaltung
Symposium zu neuen Ansätzen zur Verbesserung des Zugangs zu Arzneimitteln auf globaler Ebene
...mehr lesen