Wer hat die Urheberrechte am Arbeitsergebnis?
Die Urheberrechte hat die Person, die das Werk erschaffen hat. Das gilt auch in Unternehmen: Die Urheberrechte an den bei der Berufsausübung erschaffenen Werken wie Texte, Grafiken oder Zeichnungen stehen dem Arbeitnehmer zu. Will der Arbeitgeber die Rechte beanspruchen, muss er sie sich durch den Arbeitnehmer abtreten lassen. Eine solche Rechtsabtretung wird mit Vorteil im Arbeitsvertrag vereinbart, kann aber auch stillschweigend erfolgen.
Eine Ausnahme sieht das Gesetz für Computerprogramme vor: Allein der Arbeitgeber ist berechtigt, die von den Mitarbeitenden im Rahmen des Arbeitsverhältnisses entwickelten Programme zu nutzen.
Aktuelles
01.01.2021 | Recht und Politik
Zeitschrift sic! ab 2021 in Partnerschaft mit dem Helbing Lichtenhahn Verlag
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18.12.2020 | Medienmitteilung, Herkunftsangaben, Recht und Politik
Die Marke «Schweiz» ist angemessen geschützt
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17.12.2020 | Patente, Medienmitteilung
Neuer Rekord: Über tausend Schweizer Erfindungen unter der Lupe
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Agenda
30.09.2020 | Veranstaltung, IGE.IPI, Engagement
Swiss Innovation Forum 2020 wird zum Online-Festival
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24.02.2020 | Recht und Politik, Veranstaltung, Weiterbildung
IP an der Hochschule: Im Herbst startet der «CAS IP Law»
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08.11.2019 | Veranstaltung
Symposium zu neuen Ansätzen zur Verbesserung des Zugangs zu Arzneimitteln auf globaler Ebene
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