Missbräuchliche technische Massnahmen melden

Sie vermuten, dass eine technische Massnahme eine erlaubte Verwendung (Art. 19 – 28 Urheberrechtsgesetz URG) von urheberrechtlich geschützten Inhalten behindert? Möglicherweise hat die Beobachtungsstelle Ihr Anliegen bereits abgeklärt. Andernfalls können Sie der Beobachtungsstelle über das nachstehende Formular eine Meldung machen.

 

Meldeformular

 

Zurzeit liegen der Beobachtungsstelle für technische Massnahmen keine Meldungen vor.

 

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