Neues Patentrecht - Was ändert für Anmelderinnen und Anmelder?

15.04.2026 | Patente

Voraussichtlich am 1. Januar 2027 tritt das teilrevidierte Patentrecht in Kraft. Damit führen wir neu zu jeder Anmeldung eine kostenpflichtige Recherche zum Stand der Technik durch. Anmelderinnen und Anmelder können ausserdem zwischen einer teilweisen und einer vollständigen Sachprüfung wählen.

 

Was heisst das nun für hängige Anmeldungen? Wann wird eine Anmeldung nach heutigem, wann nach neuem Recht geprüft und welche Einflussmöglichkeiten haben die Anmelderinnen und Anmelder?

 

Auf diese und weitere Fragen finden Sie auf unserer Website Antworten.

 

Behalten Sie die Seite gerne im Auge: Wir werden die FAQ bei Bedarf laufend ergänzen – ein nächstes Mal sicher, wenn der Bundesrat die Patentverordnung verabschiedet und über das Inkrafttreten der Patentrechtsrevision entschieden hat. Sie können die Seite jederzeit auch über den Short-Link www.ige.ch/patent2027 aufrufen.

 

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