Patentanwälte

Patentanwälte kennen das Recht und die Technik. Sie beraten Sie kompetent in allen Schritten, von der Erkennung der Erfindung über die Ausformulierung der Patentanmeldung bis zur Durchsetzung Ihres Patents gegenüber Dritten. Nicht nur in der Schweiz, sondern weltweit. Im Patentwesen Unerfahrenen empfehlen wir, für alle Patentangelegenheiten die Hilfe eines Patentanwalts zu beanspruchen.

 

Die Dienstleistungen von Patentanwälten:

  • Sie entwickeln gemeinsam mit Ihnen erfolgversprechende Schutzrechtsstrategien,
  • unterstützen Sie bei der Patentanmeldung,
  • schätzen mögliche Konflikte mit dem Geistigen Eigentum Dritter ab,
  • vertreten Sie bei Patentämtern im In- und Ausland,
  • beraten bei Lizenzierung und Verkauf von Schutzrechten,
  • beraten Sie bei Rechtsstreitigkeiten und helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.

 

Patentanwälte sind zeitlich unbegrenzt zur Verschwiegenheit über alle Geheimnisse verpflichtet, die ihnen infolge ihres Berufs anvertraut werden.

 

Geschützte Berufsbezeichnungen

In der Schweiz und in Liechtenstein sind die Berufsbezeichnungen Patentanwältin und Patentanwalt geschützt.
Zur Führung des Titels müssen Patentanwältinnen und -anwälte die Voraussetzungen des Patentanwaltsgesetzes erfüllen und im Schweizerischen Patentanwaltsregister oder in der Liste der in Liechtenstein zugelassenen Patentanwälte eingetragen sein. Die Voraussetzungen sind:

  • Ingenieur- oder naturwissenschaftlicher Studienabschluss,
  • mehrjährige Praxiserfahrung im Patentwesen und
  • bestandene Patentanwaltsprüfung.

 

Den Titel europäische Patentanwältin und europäischer Patentanwalt darf in der Schweiz führen, wer in der vom Europäischen Patentamt geführten Liste der zugelassenen Vertreter aufgeführt ist.

 

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