Neuheit überprüfen
Neuheit und erfinderische Tätigkeit sind Voraussetzungen für ein gültiges Patent. Im Schweizer Erteilungsverfahren werden diese aber nicht geprüft. Ein Patent wird ohne Gewähr erteilt und kann nachträglich als nichtig erklärt werden, wenn ein Dritter dagegen klagt.
Wir raten Ihnen deshalb, die Neuheit und die erfinderische Tätigkeit vor oder nach der Patentanmeldung unbedingt selbst zu prüfen oder prüfen zu lassen.
Ihre Möglichkeiten:
- Erste Nachforschungen können Sie im Netz durchführen. Suchen Sie über Suchmaschinen nach den Merkmalen Ihrer Erfindung. Auch einfache Recherchen in der Patentliteratur sind möglich. Berücksichtigen Sie z. B. auch die Fachliteratur, Produktekataloge und Fachmessen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten Selbst recherchieren und Patentrecherchen. - Eine Begleitete Patentrecherche bietet Ihnen kostengünstig einen ersten Überblick zum Stand der Technik in Bezug auf Ihre Erfindung.
- Sobald Sie Ihre Erfindung zum Patent angemeldet haben, können Sie eine Recherche zur schweizerischen Patentanmeldung oder eine Recherche internationaler Art beantragen.
- Ein Patentanwalt oder ein privater Anbieter von Recherchen unterstützt Sie gerne bei den Abklärungen.
Aktuelles
01.01.2021 | Recht und Politik
Zeitschrift sic! ab 2021 in Partnerschaft mit dem Helbing Lichtenhahn Verlag
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18.12.2020 | Medienmitteilung, Herkunftsangaben, Recht und Politik
Die Marke «Schweiz» ist angemessen geschützt
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17.12.2020 | Patente, Medienmitteilung
Neuer Rekord: Über tausend Schweizer Erfindungen unter der Lupe
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Agenda
30.09.2020 | Veranstaltung, IGE.IPI, Engagement
Swiss Innovation Forum 2020 wird zum Online-Festival
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24.02.2020 | Recht und Politik, Veranstaltung, Weiterbildung
IP an der Hochschule: Im Herbst startet der «CAS IP Law»
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08.11.2019 | Veranstaltung
Symposium zu neuen Ansätzen zur Verbesserung des Zugangs zu Arzneimitteln auf globaler Ebene
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