Prioritätsunterlagen

Zu den Prioritätsunterlagen gehören eine Prioritätserklärung sowie mindestens ein Prioritätsbeleg.

 

Um eine Priorität in Anspruch zu nehmen, müssen gewisse Mindesterfordernisse erfüllt sein:

  • Die Folgeanmeldung muss innerhalb eines Jahres ab dem Erstanmeldedatum (dem sog. Prioritätsdatum) eingereicht werden.
  • In der Folgeanmeldung kann die Priorität nur für die bereits in der Erstanmeldung offenbarte Erfindung gültig beansprucht werden.
  • Bei der Einreichung der Folgeanmeldung müssen Sie binnen nützlicher Frist eine Prioritätserklärung abgeben.
  • Prioritätsbelege werden von demjenigen Amt, bei welchem die Erstanmeldung erfolgte, ausgestellt. Diese Belege sind bei der Folgeanmeldung ebenfalls einzureichen oder fristgerecht nachzureichen.
 

Szenario: Sie möchten Ihre ausländische Priorität für eine Schweizer Folgeanmeldung nutzen. Wie gehen Sie vor?

Um eine ausländische Erstanmeldung als Priorität für eine Schweizer Patentanmeldung zu nutzen, reichen Sie uns bitte die folgenden Unterlagen ein:

  • Eine Prioritätserklärung, aus welcher das Erstanmeldedatum, das Land und das Aktenzeichen der beanspruchten Prioritätsanmeldung hervorgehen. Im Antragsformular auf Erteilung eines Erfindungspatentes genügt es, Rubrik 7 auszufüllen.
  • Einen Prioritätsbeleg, in welchem das Erstanmeldeamt das Datum und den Inhalt der Erstanmeldung beurkundet. Eine allfällige Übersetzung des Prioritätsbeleges in eine Amts- oder die Verfahrenssprache ist nicht erforderlich.

Die Frist für die Einreichung dieser Unterlagen beträgt 16 Monate ab dem frühesten beanspruchten Prioritätsdatum.

Sofern Sie eine Schweizer Priorität für eine Schweizer Folgeanmeldung nutzen wollen, genügt eine Prioritätserklärung. Im Antragsformular auf Erteilung eines Erfindungspatentes genügt hierzu das Ausfüllen der Rubrik 7. Die Beanspruchung einer nationalen Priorität ist weniger gebräuchlich. Sie bietet sich an, wenn die Folgeanmeldung zusätzliche oder alternative Ausführungsformen derselben Erfindung schützt.


Hinweis: Die Beanspruchung mehrerer Prioritäten ist möglich.

 

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