Recherchieren Sie!

Wir tragen Ihre Marke ein, falls sie unterscheidungskräftig, nicht täuschend und nicht sitten- oder ordnungswidrig ist. Wir prüfen im Eintragungsverfahren jedoch nicht, ob Ihre Marke die Rechte Dritter verletzt, beispielsweise an älteren Marken, Firmen- oder Domainnamen. Diese Abklärungen müssen Sie vor der Prüfung selbst durchführen, indem Sie selber recherchieren oder Dienstleister damit beauftragen.

 

Eine Schutzverletzung kann zu einer teilweisen oder vollständigen Löschung Ihrer Marke sowie unter Umständen zu hohen Kosten führen (Widerspruchskosten, eventuell Schadenersatz, kostspieliges Zivilverfahren). Da ein Zivilverfahren noch lange nach einer Markenhinterlegung von einer Drittperson angestrengt werden kann, können unter Umständen zusätzlich die Ausgaben für Werbung und andere Investitionen in Ihre Marke verloren gehen.

 

Recherchieren Sie deshalb vor der Anmeldung! Wir empfehlen Ihnen, mittels einer Ähnlichkeitsrecherche abzuklären, ob verwechselbare (ähnliche oder gar identische) Marken registriert oder als Markengesuch eingegangen sind. Dies gilt für Wortmarken ebenso wie für Bildzeichen oder Wort-Bild-Kombinationen. Für eine verlässliche Einschätzung, ob Ihre Marke mit bereits bestehenden Zeichen in einen Konflikt geraten könnte, wenden Sie sich am besten an einen Markenberater.

 

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