Geografische Angaben schützen

Nebst den einfachen Bezeichnungen, die ausschliesslich auf die Herkunft der Produkte hinweisen (z. B. Schweizer Möbel), gibt es die qualifizierten Herkunftsangaben (z. B. Greyerzer).

 

Diese bezeichnen Produkte, die aufgrund ihrer geografischen Herkunft im Vergleich zu ähnlichen Waren zusätzliche belegbare Eigenschaften und Qualitäten aufweisen und nach traditionellen örtlichen Verfahren hergestellt werden.

 

Man unterscheidet zwei Schutzkategorien:

  • geschützte geografische Angaben (GGA), z. B. Bündnerfleisch GGA

Bei der geschützten geografischen Angabe (GGA) reicht es aus, wenn einer der Produktionsschritte in dem Herkunftsgebiet stattfindet und die Qualität, das Ansehen oder eine andere Eigenschaft des Erzeugnisses wesentlich auf diesen geografischen Ursprung zurückzuführen ist.

  • geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB), z. B. Berner Alpkäse GUB und Berner Hobelkäse GUB

Bei der geschützten Ursprungsbezeichnung (GUB) muss der Zusammenhang zwischen den Eigenschaften des Produkts und dessen Herstellung im Herkunftsgebiet besonders eng sein, d.h. alle Produktionsschritte müssen in dem fraglichen Gebiet erfolgen.

 

GUB und GGA sind speziell geschützte Qualitätszeichen, die in einem Register eingetragen sind. Ist ein Name geschützt, darf er nur von den Produzentinnen und Produzenten des entsprechend definierten geografischen Gebiets benutzt werden, die sich an ein detailliertes Pflichtenheft halten. Dies verhindert den unlauteren Wettbewerb und schützt die Konsumentinnen und Konsumenten vor Täuschung.

 

Nicht landwirtschaftliche Produkte können beim IGE, landwirtschaftliche Produkte beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) registriert werden.

 

Die in ein Register des Bundes eingetragenen Ursprungsbezeichnungen (GUB) und geografischen Angaben (GGA), die auf kantonaler Ebene geschützten Weinbezeichnungen (z. B. «Epesses» in Kanton Waadt) und die geografischen Angaben, die in einer Bundesratsverordnung reglementiert sind (z.B. Uhren), können zusätzlich als geografische Marke eingetragen werden. Dies vereinfacht die Durchsetzung des Schutzes der Bezeichnungen sowohl in der Schweiz wie im Ausland.

 

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