Nicht schützbare Aspekte einer Gestaltung
Designschutz schützt nicht automatisch ein ganzes Produkt!
Designschutz zielt auf die äussere Gestaltung und den visuellen Eindruck eines Produktes ab. Herstellung, Nützlichkeit, Verwendungszweck oder die technische Wirkung sind nicht geschützt.
Aktuell nicht unter den Designschutz in der Schweiz fallen animierte Kreationen.
Gestaltungselemente, welche gegen das Wappenschutzgesetz (z. B. Schweizer Kreuz) oder gegen Namen und Zeichen der Organisation der Vereinten Nationen und anderer zwischenstaatlicher Organisationen (z. B. UNICEF) verstossen, sind nicht schutzfähig.
Aktuelles
05.03.2021 | Recht und Politik
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Agenda
30.09.2020 | Veranstaltung, IGE.IPI, Engagement
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