Schutzvoraussetzungen
Das schweizerische Designgesetz nennt sowohl die Schutzvoraussetzungen (Art. 2 DesG) als auch die Ausschlussgründe (Art. 4 DesG) für ein Design.
Damit Sie Ihr Design schützen lassen können, muss Ihre Kreation
- neu und
- noch nicht öffentlich bekannt sein
- sowie sich in seiner Eigenart von bestehenden Gestaltungen in wesentlichen Punkten genügend unterscheiden.
Ihre Kreation darf nicht
- gesetzeswidrig sein,
- gegen die guten Sitten verstossen und
- nur Merkmale umfassen, welche allein durch die technische Funktion gegeben sind.
Wir prüfen die Ausschlussgründe mit Ausnahme der technischen Funktion, für die Schutzvoraussetzungen sind Sie verantwortlich.
Aktuelles
05.03.2021 | Recht und Politik
Suspendierung des TRIPS-Abkommens während der COVID-19 Pandemie
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26.02.2021 | IGE.IPI, Medienmitteilung
Studie zeigt: Anlaufstellen für Schweizer Erfinder und Kreative erhalten gute Noten
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22.02.2021 | Recht und Politik, Urheberrecht, BTM
Grenzenloser Filmkonsum?
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Agenda
30.09.2020 | Veranstaltung, IGE.IPI, Engagement
Swiss Innovation Forum 2020 wird zum Online-Festival
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24.02.2020 | Recht und Politik, Veranstaltung, Weiterbildung
IP an der Hochschule: Im Herbst startet der «CAS IP Law»
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08.11.2019 | Veranstaltung
Symposium zu neuen Ansätzen zur Verbesserung des Zugangs zu Arzneimitteln auf globaler Ebene
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